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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Fassung: AVV-Entwurf, Stand 23.09.2026

§ 1 Parteien und Gegenstand

Zwischen der jeweiligen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die ein Paket von beschlussreif.de bucht („Verantwortliche"), und kpilab GmbH, Sörgelstr. 6, 01705 Freital („Auftragsverarbeiter"). Gegenstand ist der Betrieb des Portals beschlussreif.de für die Verwaltung der Gemeinschaft. Dieser Vertrag wird mit der Paketbuchung Bestandteil des Nutzungsvertrags und gilt für dessen Dauer.

Übergibt ein Vertreter der Gemeinschaft Bestandsunterlagen über beschlussreif.de/unterlagen-uebergeben, bevor ein Paket gebucht ist, gilt dieser Vertrag ab seiner Bestätigung dort. Gegenstand ist dann die Einrichtung der Gemeinschaft im Portal.

§ 2 Art, Zweck, Datenarten, Betroffene

Verarbeitet werden: Namen, Kontaktdaten und Miteigentumsanteile der Eigentümer; Teilnahme-, Vertretungs- und Abstimmungsdaten; Protokolle und Beschlüsse; Wirtschaftspläne, Abrechnungen, Buchungen und Belege; hochgeladene Dokumente; Zugangsdaten (E-Mail-Adressen). Betroffene sind Wohnungseigentümer, deren Vertreter, Beiräte, Verwalter sowie in Unterlagen genannte Dritte (z. B. Handwerker, Mieter). Zweck ist ausschließlich die Verwaltung der Gemeinschaft nach WEG.

Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Messung, wie das Portal benutzt wird. Sie verarbeitet keine Daten der Gemeinschaft: Seitenadressen werden vor dem Speichern um alle Kennnummern gekürzt, und weder Konto- noch Mitglieds- oder Gemeinschaftskennungen werden mitgeführt. Der Auftragsverarbeiter betreibt sie auf eigenen Servern, zu eigenem Zweck (Verbesserung des Portals) und in eigener Verantwortung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); ein weiterer Unterauftragsverarbeiter entsteht dadurch nicht. Einzelheiten stehen in Abschnitt 6 der Datenschutzerklärung.

§ 3 Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung der Verantwortlichen — im Regelfall durch die Nutzung der Portalfunktionen selbst. Hält er eine Weisung für rechtswidrig, informiert er die Verantwortliche unverzüglich.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Vertraulichkeitsverpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen; technische und organisatorische Maßnahmen nach § 7; Unterstützung der Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO), bei Sicherheitsvorfällen (Meldung ohne unangemessene Verzögerung) und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen; Duldung und Mitwirkung bei Kontrollen; Rückgabe aller Daten jederzeit durch den vollständigen Download der Gemeinschaft und Löschung aller Daten drei Monate nach der Abmeldung der Gemeinschaft gemäß § 8 der AGB.

Arbeitskopien, die bei der Einrichtung einer Gemeinschaft aus übergebenen Bestandsunterlagen entstehen, löscht der Auftragsverarbeiter spätestens 30 Tage nach Abschluss der Einrichtung.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Derzeit eingesetzt:

Änderungen kündigt der Auftragsverarbeiter vorab in Textform an; die Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen. Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO.

§ 6 Verarbeitungsort

Die Verarbeitung findet in Deutschland bzw. der EU statt. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur insoweit statt, als Stripe und Apple Daten an ihre Muttergesellschaften in den USA weitergeben; Grundlage ist der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (EU-US Data Privacy Framework, Art. 45 DSGVO).

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage)

§ 8 Nachweise

Der Auftragsverarbeiter stellt der Verantwortlichen auf Anfrage die zur Erfüllung ihrer Nachweispflichten (Art. 5 Abs. 2, Art. 28 DSGVO) erforderlichen Informationen zur Verfügung.