Verträge hier kündigen
Ihre Kündigung geht ohne Anmeldung — für den Vertrag einer Gemeinschaft wie für Ihre Buchung „Mein Eigentum“. Sie brauchen nur Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse; bei einer Gemeinschaft dazu ihren Namen.
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Kann hier jemand Fremdes meinen Vertrag kündigen?
Einwerfen kann jeder etwas — das ist der Preis dafür, dass Kündigen ohne Anmeldung gehen muss. Beenden kann es niemand. Zwei Dinge stehen dagegen:
Wir vollziehen keine Kündigung automatisch. Jede Erklärung wird von Hand geprüft. Kommt sie von einer Adresse, die wir nicht kennen, fragen wir nach, bevor irgendetwas endet.
Sie erfahren es sofort. Geht hier eine Kündigung für Ihre Gemeinschaft ein, schreiben wir in derselben Minute an die Adressen mit Verwaltungszugang — nicht nur an die Adresse, die im Formular steht. Bei „Mein Eigentum" geht die Bestätigung an die Adresse, mit der die Buchung läuft — also an Sie. Waren Sie es nicht, genügt eine Antwort, und es geschieht nichts.
Was passiert nach dem Absenden?
Sie bekommen sofort eine Bestätigung an die angegebene Adresse. Sie nennt den Inhalt Ihrer Kündigung und den Zeitpunkt, zu dem sie bei uns eingegangen ist — das ist die Zugangsbestätigung, die uns § 312k Abs. 4 BGB vorschreibt. Bewahren Sie sie auf; sie ist Ihr Nachweis.
Danach prüfen wir den Vertrag und melden uns mit dem genauen Beendigungszeitpunkt. Bei einer ordentlichen Kündigung endet der Vertrag zum Ende der Laufzeit, bei einer außerordentlichen zu dem Zeitpunkt, den der Grund trägt.
Ihre Daten bleiben bis dahin unverändert erreichbar. Was mit ihnen nach Vertragsende geschieht, steht in der Datenschutzerklärung.