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Prüfungsvorbereitung · kostenlos, ohne Anmeldung

Zertifizierter Verwalter (§ 26a WEG)

Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach der ZertVerwV, ohne vorausgesetzte Ausbildung. Rund die Hälfte der schriftlichen Aufgaben betrifft das Recht, der mündliche Teil vor allem das Wohnungseigentumsgesetz.

Stoffplan nach Anlage 1 ZertVerwV

38 Themen

Anlage 1 ZertVerwV — die amtliche Gliederung der Prüfungsgegenstände. Zu jedem Thema, das einer unserer Ratgeber behandelt, führt ein Link; Themen ohne Ratgeber stehen ohne Link. Die Zahl der Aufgaben und Punkte je Bereich nennt die IHK Düsseldorf; sie steht nicht in der Verordnung.

2 Rechtliche Grundlagen

In der Prüfung: 25 Aufgaben, 40 Punkte

Ratgeber zu 16 von 21 Themen

3 Kaufmännische Grundlagen

In der Prüfung: 9 Aufgaben, 14 Punkte

Ratgeber zu 5 von 5 Themen

4 Technische Grundlagen

In der Prüfung: 11 Aufgaben, 18 Punkte

Ratgeber zu 6 von 9 Themen

Aufbau und Bestehen

Rechtsgrundlage: Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV).

Aufbau

PrüfungsteilDauerGewicht
Schriftlicher Teilschriftlichmindestens 90 Minuten (§ 3 Abs. 2 ZertVerwV)alle vier Themenbereiche der Anlage 1, in ausgewogenem Verhältnis
Mündlicher Teilmündlichmindestens 15 Minuten je Prüfling (§ 3 Abs. 3 ZertVerwV)bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig

Bestehen

  • Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ZertVerwV).
  • Für die Themenbereiche Recht, Kaufmännisches und Technik (Nummern 2 bis 4 der Anlage 1) sind vertiefte Kenntnisse gefordert, für die Grundlagen der Immobilienwirtschaft (Nummer 1) nur Grundkenntnisse (§ 1 Satz 2 ZertVerwV).
  • Die Bestehensgrenze regelt nicht die Verordnung, sondern die Prüfungsordnung der jeweiligen IHK: Nach der Prüfungsordnung der IHK Frankfurt am Main ist der schriftliche Teil bestanden, wenn in jedem Themenbereich mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt sind; der mündliche Teil, wenn insgesamt mindestens 50 Prozent erreicht sind.

Wer die Prüfung ablegt

Wer Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten will. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 48 Abs. 4 WEG); zertifiziert ist, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat (§ 26a WEG, § 2 ZertVerwV). Eine Ausbildung oder ein Abschluss ist keine Voraussetzung. Umgekehrt braucht die Prüfung nicht, wer schon Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau, Geprüfter Immobilienfachwirt, Volljurist oder Absolvent eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt ist — diese Personen sind gleichgestellt und dürfen sich zertifizierte Verwalter nennen (§ 7 ZertVerwV).

Die mündliche Prüfung

Der mündliche Teil soll sich zumindest auf Nummer 2.1 der Anlage 1 beziehen — das Wohnungseigentumsgesetz (§ 3 Abs. 3 Satz 3 ZertVerwV). Geprüft wird in Gruppen von bis zu fünf Personen, mit mindestens 15 Minuten je Prüfling.

Nach den Prüfungsinformationen der IHKs findet der schriftliche Teil in der Regel digital am Rechner der Kammer statt, als Antwort-Wahl-Aufgaben mit 90 Minuten Dauer; genannt werden rund 50 Aufgaben mit 80 erreichbaren Punkten. Diese Zahlen stehen nicht in der Verordnung — sie kann die Form offenlassen („mit Hilfe unterschiedlicher Medien“) und nennt nur die Mindestdauer.

Die IHK Düsseldorf nennt die Verteilung der schriftlichen Aufgaben auf die vier Themenbereiche (Stand 06.10.2026): Grundlagen der Immobilienwirtschaft 5 Fragen mit 8 Punkten, Rechtliche Grundlagen 25 Fragen mit 40 Punkten, Kaufmännische Grundlagen 9 Fragen mit 14 Punkten, Technische Grundlagen 11 Fragen mit 18 Punkten. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer in jedem Bereich mindestens die Hälfte der Punkte erreicht hat; die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn auch im mündlichen Teil mindestens die Hälfte erreicht wird.

Über diese Prüfungsvorbereitung

beschlussreif.de stellt sein Wissen zum Wohnungseigentumsrecht auch denen zur Verfügung, die es für eine Prüfung lernen — kostenlos und ohne Anmeldung. Das Portal selbst kommt aus der Praxis der Selbstverwaltung: Die Ratgeber sind für Eigentümer geschrieben, die ihre Gemeinschaft selbst verwalten, und genau deshalb erklären sie den Stoff am konkreten Fall.

Drei Prüfungen haben einen gemeinsamen Kern: die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG, die Abschlussprüfung der Immobilienkaufleute und die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt. In allen dreien ist das Wohnungseigentumsrecht Prüfungsstoff, und die beiden Berufsabschlüsse stellt die Verordnung dem zertifizierten Verwalter gleich (§ 7 ZertVerwV). Jede Prüfung hat hier ihre eigene Seite; die Wahl steht in der Navigation.

Übungsfragen, eine Simulation der schriftlichen und der mündlichen Prüfung und ein Lernfortschritt sind in Arbeit und folgen; ein Datum nennen wir erst, wenn es eines gibt.

Fragen an die Ratgeber können Sie heute schon stellen: Über den Wissens-Connector liest Ihr KI-Assistent in Claude oder ChatGPT in unseren Ratgebern nach und nennt zu jeder Antwort den Text und seinen Stand. Alle Ratgeber stehen unter beschlussreif.de/wissen.

Was Sie hier lesen, ist allgemeine Information zur Prüfung und zum Stoff. Ob Sie bestehen, entscheidet der Prüfungsausschuss — und was er fragt, kennt niemand vorher. Die Prüfungsaufgaben der IHKs werden auch nach der Prüfung nicht veröffentlicht.

Quellen

Die Verordnung ist die Rechtsgrundlage der Prüfung; von dort stammen Aufbau, Dauern, Gewichte, Bestehensregeln und die Gliederung des Stoffplans auf dieser Seite. Lernziele zu den einzelnen Punkten veröffentlicht die DIHK im jeweiligen Rahmenplan; wir geben die Gliederung der Verordnung wieder, nicht den Rahmenplan.

Stand der Normtexte: 6. Oktober 2026, jeweils gesetze-im-internet.de.