Wer die Prüfung ablegt
Wer Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten will. Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 48 Abs. 4 WEG); zertifiziert ist, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat (§ 26a WEG, § 2 ZertVerwV). Eine Ausbildung oder ein Abschluss ist keine Voraussetzung. Umgekehrt braucht die Prüfung nicht, wer schon Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau, Geprüfter Immobilienfachwirt, Volljurist oder Absolvent eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt ist — diese Personen sind gleichgestellt und dürfen sich zertifizierte Verwalter nennen (§ 7 ZertVerwV).
Die mündliche Prüfung
Der mündliche Teil soll sich zumindest auf Nummer 2.1 der Anlage 1 beziehen — das Wohnungseigentumsgesetz (§ 3 Abs. 3 Satz 3 ZertVerwV). Geprüft wird in Gruppen von bis zu fünf Personen, mit mindestens 15 Minuten je Prüfling.
Nach den Prüfungsinformationen der IHKs findet der schriftliche Teil in der Regel digital am Rechner der Kammer statt, als Antwort-Wahl-Aufgaben mit 90 Minuten Dauer; genannt werden rund 50 Aufgaben mit 80 erreichbaren Punkten. Diese Zahlen stehen nicht in der Verordnung — sie kann die Form offenlassen („mit Hilfe unterschiedlicher Medien“) und nennt nur die Mindestdauer.
Die IHK Düsseldorf nennt die Verteilung der schriftlichen Aufgaben auf die vier Themenbereiche (Stand 06.10.2026): Grundlagen der Immobilienwirtschaft 5 Fragen mit 8 Punkten, Rechtliche Grundlagen 25 Fragen mit 40 Punkten, Kaufmännische Grundlagen 9 Fragen mit 14 Punkten, Technische Grundlagen 11 Fragen mit 18 Punkten. Zum mündlichen Teil wird zugelassen, wer in jedem Bereich mindestens die Hälfte der Punkte erreicht hat; die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn auch im mündlichen Teil mindestens die Hälfte erreicht wird.