Kostenlos für alle Wohnungseigentümer
Vorlagen für Ihre WEG
Zum Ausdrucken und Ausfüllen — ohne Anmeldung. Mit einem kostenlosen Zugang trägt beschlussreif.de zusätzlich den Briefkopf Ihrer Gemeinschaft ein und schlägt Eigentümer und Termine direkt zur Auswahl vor.
32 Vorlagen, geordnet nach Thema. Einladung und Versammlungsprotokoll erstellen Sie im Portal direkt bei der jeweiligen Versammlung.
Finanzen und Jahresabrechnung
Musterbeschluss: Vorschüsse zum Wirtschaftsplan
Für den jährlichen Finanzbeschluss: Hausgeldvorschüsse und Rücklagenbeiträge mit Einzelbeträgen, Zahlungsbeginn und Fälligkeit festlegen.
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Jahresabrechnung
Nachschüsse und Anpassungen der Vorschüsse beschließen — mit klarer Trennung von Abrechnungsspitzen und offenen Hausgeldzahlungen.
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Sonderumlage
Wenn zusätzliches Geld benötigt wird: Zweck, Gesamtbetrag, Verteilung und Fälligkeit verbindlich festlegen.
Ansehen und druckenVermögensbericht
Jährliche Übersicht über Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen zur Information aller Eigentümer (§ 28 Abs. 4 WEG).
Ansehen und druckenZahlungserinnerung Hausgeld
Freundliche erste Erinnerung, wenn Hausgeld offen geblieben ist.
Ansehen und druckenRatenvereinbarung bei Hausgeldrückstand
Wenn ein Eigentümer den Rückstand nicht auf einmal zahlen kann: Stundung in monatlichen Raten, mit Anerkenntnis, Zinsstopp und Verfallklausel. Vorbelegt aus der Liste der offenen Hausgelder unter Abrechnung → Prüfung.
Ansehen und druckenSEPA-Lastschriftmandat für das Hausgeld
Wenn die Gemeinschaft das Hausgeld einzieht: das Mandat, das jeder Eigentümer unterschreibt — mit Gläubiger-ID, Ermächtigung und Achtwochenfrist. Vorbelegt je Einheit unter Abrechnung → Hausgeld einziehen.
Ansehen und druckenPrüfbericht des Beirats
Checkliste für die Prüfung der Jahresabrechnung vor der Versammlung (§ 29 WEG).
Ansehen und druckenBelegprüfung — Checkliste
Die Arbeitshilfe zur Prüfung einzelner Belege, Beleg für Beleg (§ 29 WEG).
Ansehen und druckenEinsicht in Verwaltungsunterlagen
Als Eigentümer einen Termin zur Einsicht in Belege, Verträge oder andere Verwaltungsunterlagen anfragen (§ 18 Abs. 4 WEG).
Ansehen und druckenVersammlung und Abstimmung
Antrag auf einen Tagesordnungspunkt
Ein eigenes Anliegen rechtzeitig für die Versammlung einreichen — mit Beschlussvorschlag, Begründung und Finanzierung.
Ansehen und druckenVollmacht für die Versammlung
Wenn ein Eigentümer nicht kommen kann und sich vertreten lassen möchte — zum Ausdrucken und Weitergeben.
Ansehen und druckenStimmrechtsvollmacht für den Erwerber
Zwischen Kaufvertrag und Grundbucheintragung ist noch der Verkäufer stimmberechtigt — mit dieser Vollmacht vertritt der Käufer die Wohnung schon vorher (§ 25 Abs. 3 WEG).
Ansehen und druckenUmlaufbeschluss
Eine Entscheidung ohne Versammlung, wenn alle in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG).
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Virtuelle Versammlung
Erlaubt rein virtuelle Eigentümerversammlungen für bis zu drei Jahre (§ 23 Abs. 1a WEG, Drei-Viertel-Mehrheit).
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Technische Rahmenbedingungen
Regelt vorab, was bei einer Störung der Online-Teilnahme gilt: Störung beim Teilnehmer, Ausfall der Übertragung, Abstimmung per Zuruf in der virtuellen Versammlung.
Ansehen und druckenVerwaltung und Eigentümerwechsel
Bestellung des Verwalters
Der Gründungsbeschluss jeder Eigentümerverwaltung — mit den Punkten, die gleich mitgeregelt gehören (§ 26 WEG).
Ansehen und druckenNiederschrift über den Bestellungsbeschluss (zur Beglaubigung)
Das Blatt für den Notartermin: Ohne öffentlich beglaubigte Unterschriften schreibt die Bank keine Kontovollmacht um (§ 26 Abs. 4 WEG).
Ansehen und druckenVergütung des Verwalters
Beschlussantrag mit Orientierungswerten — was die Arbeit wert ist und wie die Versammlung sie vergütet.
Ansehen und druckenÜbergabe beim Verwalterwechsel
Unterlagen, Konten, Schlüssel, Zugänge und offene Fristen geordnet übergeben; fehlende Unterlagen mit Nachliefertermin festhalten.
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Wahl des Verwaltungsbeirats
Eigentümer einzeln in den Beirat wählen und bei mehreren Mitgliedern Vorsitz und Stellvertretung bestimmen.
Ansehen und druckenZustimmung zur Veräußerung (§ 12 WEG)
Wenn Ihre Teilungserklärung den Verkauf von einer Zustimmung abhängig macht — mit dem Hinweis, dass die Unterschrift notariell beglaubigt sein muss (§ 29 GBO).
Ansehen und druckenGebäude, Schäden und Handwerker
Schadensmeldung an die Verwaltung
Schäden nachvollziehbar melden — mit Schadensort, Fotos, Sofortmaßnahmen und Kontakt für den Zutritt.
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Erhaltungsmaßnahme
Reparatur oder Instandhaltung beschließen — mit Kostenrahmen, Finanzierung und Beauftragung (§ 19 Abs. 2 WEG).
Ansehen und druckenMusterbeschluss: Bauliche Veränderung
Ladestation, Barrierefreiheit und andere Umbauten gestatten — mit klarer Kostenregel (§ 20, § 21 WEG).
Ansehen und druckenHandwerker-Beauftragung
Auftrag im Namen der Gemeinschaft — mit den drei Pflichtangaben Leistung, Preis und Termin.
Ansehen und druckenAbnahmeprotokoll (§ 640 BGB)
Abnahme mit Mängelliste, Vorbehalten und Unterschriften dokumentieren. Bei bekannten Mängeln Rechte ausdrücklich vorbehalten.
Ansehen und druckenHausaushang für das Schwarze Brett
Das Blatt im Treppenhaus: groß, ein Anlass je Blatt, mit Aushang- und Abhängedatum. Erinnert an die Versammlung, ohne zu ihr einzuladen — das darf ein Aushang nämlich nicht.
Ansehen und druckenVermieten
Übergabeprotokoll für die Mietwohnung
Beim Einzug Raum für Raum festhalten, in welchem Zustand die Wohnung ist — mit Zählerständen, Schlüsseln, Kaution und Unterschriften beider Seiten.
Ansehen und druckenWohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)
Die Bestätigung des Vermieters, die Einziehende zur Anmeldung bei der Meldebehörde brauchen — mit allen Angaben, die § 19 Abs. 3 BMG verlangt.
Ansehen und druckenPortalnutzung
Nutzung von beschlussreif.de
Der Beschluss, der aus dem Testen Dauerbetrieb macht — Paket, Kostentragung und Beauftragung des Verwalters in einem Antrag.
Ansehen und druckenBeendigung der Nutzung von beschlussreif.de
Das Gegenstück zum Nutzungsbeschluss — wer die Portalnutzung beschlossen hat, beendet sie auch per Beschluss. Schützt die Person, die kündigt.
Ansehen und druckenDie Vorlagen sind allgemeine Formulierungshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.