Zusätzlich buchbar
Mietsonderverwaltung zum Selbermachen: Ihre vermietete Wohnung an einem Ort
Sie vermieten Ihre Eigentumswohnung? Dann haben Sie zwei Papierstapel: den Ihrer Gemeinschaft — und Ihren eigenen. Mietvertrag, Mieteingänge, Mahnung, Übergabeprotokolle, die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter und am Jahresende die Zahlen fürs Finanzamt.
„Mein Eigentum" legt diesen zweiten Stapel dorthin, wo Ihre Gemeinschaft ohnehin verwaltet wird — privat, nur für Sie.
Mein Eigentum
49,90 € im Jahr · weitere Wohnungen ab 19,90 €
Was eine Mietsonderverwaltung ist
Die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kümmert sich um das Haus: Hausgeld, Rücklage, Versammlung, Jahresabrechnung. Um Ihr Mietverhältnis kümmert sie sich nicht — Miete, Mieter, Betriebskostenabrechnung und Steuer sind Ihre Sache als Vermieter. Wer das abgibt, beauftragt dafür eine Mietsonderverwaltung.
„Mein Eigentum" ist das Werkzeug, mit dem Sie es selbst erledigen — mit den Zahlen Ihrer Gemeinschaft als Grundlage, statt sie Jahr für Jahr abzutippen.
Miete und Konto
Wer hat gezahlt, wer nicht — und was tun Sie, wenn die Miete ausbleibt?
- Ein Mietkonto je Mietverhältnis. Was Ihr Mieter zahlen muss und was er gezahlt hat, Monat für Monat.
- Kontoauszug einlesen. Als Datei aus dem Online-Banking (CSV oder CAMT); das Portal erkennt die Mietzahlungen an Ihrem Mieter und ordnet die übrigen Umsätze den Konten Ihrer Abrechnung zu.
- Auf Wunsch live angebunden. Die Umsätze kommen dann zweimal am Tag von selbst — für ein eigenes Konto der Vermietung, nicht für Ihr privates Girokonto.
- Rechnungen erfassen und bezahlen. Handwerkerrechnung einwerfen, Angaben prüfen, Überweisung vorbereiten — ausgeführt wird bei Ihrer Bank.
- Mahnung. Was offen ist, welches Schreiben passt, mit Verzugszinsen — und der Hinweis, wann Sie sich beraten lassen sollten.
- Kaution. Was vereinbart ist, was gezahlt wurde, und die Abrechnung nach dem Auszug.
Mietvertrag und Miethöhe
Vom ersten Vertrag bis zur nächsten Anpassung der Miete.
- Mietvertrag erstellen. Einen Wohnraummietvertrag Punkt für Punkt zusammenstellen, aus den Daten Ihrer Wohnung — mit Prüfung, Checkliste vor der Unterschrift und Druckfassung.
- Vorhandenen Mietvertrag auslesen. Laden Sie ihn als PDF hoch; Miete, Vorauszahlungen, Kaution und umlegbare Kosten werden erkannt und Ihnen zur Übernahme vorgeschlagen.
- Mieterhöhung. Ob und wie weit Sie die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben können, mit dem Brief dazu — und bei einer Indexmiete der Brief zur Anpassung.
Einzug, Auszug, Mieterwechsel
Der Tag, an dem später am meisten strittig ist, sauber festgehalten.
- Übergabe- und Abnahmeprotokoll. Zählerstände, Räume, Mängel, Schlüssel und Unterschriften in fünf geführten Schritten, mit Fotos. Ein abgeschlossenes Protokoll ist unveränderlich.
- Vor Ort am Tablet oder Handy — der Rundgang durch die Wohnung funktioniert auch ohne Netz. Oder auf Papier: ausdrucken, von Hand ausfüllen, einscannen und nur noch Zählerstände und Schlüssel nachtragen.
- Mieterwechsel an die Gemeinschaft melden. Einzug, Auszug oder Leerstand — Ihre Gemeinschaft erfährt, was sie wissen muss, und sonst nichts.
Abrechnung und Steuer
Einmal im Jahr, und meistens unter Zeitdruck — hier mit den Zahlen, die es schon gibt.
- Die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter nach § 556 BGB, aufgebaut auf der Jahresabrechnung Ihrer Gemeinschaft: umlegbare Kosten nach Ihrem Mietvertrag, Mieterwechsel taggenau, Heizkosten aus der Abrechnung des Ablesedienstes, Aufteilung der CO2-Kosten — als Druck und PDF.
- Die Frist im Blick. Abzurechnen ist innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB); das Portal erinnert rechtzeitig und merkt sich, wann die Abrechnung hinausging.
- Die Abrechnung der Mietsonderverwaltung. Einnahmen und Ausgaben Ihres Mietkontos nach Konten, vom Anfangs- bis zum Endbestand.
- Die steuerliche Aufstellung Ihrer Einheit, nach den Zeilen der Anlage V sortiert — für Sie oder Ihren Steuerberater.
- Grundsteuer. Bescheide der Gemeinde erfassen, auch Änderungsbescheide, und die fälligen Raten im Blick behalten.
Post an den Mieter
Das richtige Schreiben, der passende Versandweg — und der Nachweis, dass es hinausging.
- Schreiben vorbereiten. Anschreiben zur Betriebskostenabrechnung, Ankündigung von Arbeiten in der Wohnung und die Briefe aus Mahnung und Mieterhöhung — mit Vorschau, Druck und PDF.
- Versandweg wählen. Selbst drucken und zustellen, einzelne Schreiben per E-Mail in Ihrem Namen schicken oder vom Portal drucken und einliefern lassen — dieser Brief wird einzeln abgerechnet.
- Absendevermerk. Wann, wie und vor welchem Zeugen ein Schreiben hinausging — mit einem Hinweis, wie viel der gewählte Weg als Nachweis taugt.
- Dokumente per Link freigeben. Ihr Mieter bekommt keinen Zugang zum Portal, aber einen Link, der genau ein Dokument öffnet und von selbst abläuft.
Handwerker und Dienstleister beauftragen
Der Wasserhahn tropft, die Therme muss gewartet werden — vom Anliegen bis zur bezahlten Rechnung.
- Ein Vorgang je Anliegen. Schaden, Reparatur oder Wartung in Ihrer Wohnung festhalten — mit Notizen und dem Verlauf, was wann geschah.
- Den passenden Betrieb finden. Aus Ihren eigenen Dienstleistern oder aus dem Handwerksbestand des Portals, gesucht nach Name, Ort oder Postleitzahl.
- Angebote vergleichen und beauftragen. Angebote erfassen, auch als PDF oder Foto, eines wählen und den Auftrag mit Betrag vergeben.
- Angebote per E-Mail anfragen. Das Portal schreibt die Betriebe, die Sie ankreuzen, in Ihrem Namen an — mit Leistung, Anschrift, Zugang und Rückmeldefrist. Die Antworten an Ihre Portal-Adresse erscheinen direkt am Vorgang.
- Abnahme und Gewährleistung. Halten Sie fest, ob die Arbeit abgenommen, mit Vorbehalt abgenommen oder verweigert wurde. Das Portal rechnet, bis wann die Gewährleistung läuft, und erinnert Sie rechtzeitig vor dem Ablauf.
- Ihre Dienstleister an einem Ort. Kontakte, laufende Verträge wie die Wartung der Therme und die Bankverbindung, die das Portal aus der Rechnung liest.
- Betrifft es das Gemeinschaftseigentum, etwa ein Rohr in der Wand oder das Fenster? Dann geben Sie den Vorgang an Ihre Gemeinschaft ab, statt selbst zu beauftragen.
- Für Abrechnung und Steuer. Die Rechnung erfassen Sie am Vorgang, mit einem Vorschlag, ob sie auf den Mieter umlegbar ist — daraus entstehen Betriebskostenabrechnung und Steuerunterlagen.
Überblick, Fristen und Unterlagen
Damit nichts liegen bleibt — und alles wiederzufinden ist.
- „Was steht an?" Alles, was bei Ihrer Wohnung auf Sie wartet, das Dringendste zuerst — dazu ein kurzer Lagebrief per E-Mail, den Sie auch abbestellen können.
- Fristen. Die Termine, die Sie als Vermieter einhalten müssen, und die Wartungen und Prüfungen, die in Ihrer Wohnung anfallen.
- Eine eigene Ablage für Kaufvertrag, Mietvertrag und Rechnungen, die niemand sonst sieht — auch kein Verwalter Ihrer Gemeinschaft. Mit Suche über alles.
- Erste Schritte. Was Sie einmal einrichten, geführt und in Ihrem Tempo; was das Portal schon erkennt, ist von selbst abgehakt.
Und Ihre Gemeinschaft?
Was Sie in „Mein Eigentum" führen, sieht niemand aus Ihrer Gemeinschaft — weder die übrigen Eigentümer noch der Verwalter. In die Gemeinschaft geht nur, was Sie ausdrücklich melden: ein Mieterwechsel, und eine fehlende Wohnfläche, die Sie ergänzen.
Umgekehrt nutzt „Mein Eigentum" die Zahlen Ihrer Gemeinschaft: die Jahresabrechnung für die Betriebskostenabrechnung und die Steuer, den Wirtschaftsplan für das Hausgeld. Deshalb ist es für Wohnungen in Gemeinschaften gedacht, die mit beschlussreif.de verwaltet werden. Wohnungen in fremd verwalteten Gemeinschaften richten wir nur auf gesonderte Anfrage ein.
Was es kostet
| Die erste Wohnung | 49,90 € im Jahr |
|---|---|
| Jede weitere Wohnung über dasselbe Mietkonto | 19,90 € im Jahr |
| Jede weitere Wohnung über ein eigenes Konto | 24,90 € im Jahr |
| Kontoauszug als Datei einlesen | enthalten |
| Live-Kontoanbindung, auf Wunsch | 10,00 € je Konto und Jahr |
| Brief, den das Portal für Sie druckt und einliefert | je Brief, monatlich per Lastschrift |
Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Gebucht und bezahlt wird es von Ihnen selbst, nicht aus dem Hausgeld — Ihre Mietsachen gehen die übrigen Eigentümer nichts an, und niemand soll aus der Gemeinschaftskasse etwas bezahlen, das einem Einzelnen gehört. Unabhängig davon, welches Paket Ihre Gemeinschaft nutzt.
Erst ausprobieren? Im Demo-Zugang beantworten Sie die Frage „Vermieten Sie selbst eine Wohnung?" mit Ja — dann ist Ihre Beispielwohnung fiktiv vermietet und „Mein Eigentum" mit einem Beispiel-Mietverhältnis gefüllt. Das endet mit dem Demo-Zugang; für Ihre eigene Wohnung wird „Mein Eigentum" gebucht und beginnt leer.
Was es nicht ist
- Kein Ersatz für die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft. „Mein Eigentum" setzt darauf auf; die Hausgeldabrechnung entsteht weiter dort.
- Keine Mietverwaltung durch uns. Sie führen Ihr Mietverhältnis selbst — wir stellen das Werkzeug, nicht den Verwalter.
- Keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Aufstellung ist für die Anlage V sortiert; ob und wie Sie sie erklären, bleibt Ihre Sache und die Ihres Steuerberaters. Bei Streit mit dem Mieter sagt Ihnen das Portal, wann Sie sich beraten lassen sollten — es ersetzt die Beratung nicht.
- Kein Zugang für Ihren Mieter. Er bekommt Post und, wenn Sie wollen, einen Link auf ein einzelnes Dokument — nicht mehr.
Jetzt buchen
„Mein Eigentum" buchen Sie direkt im Portal, auf Ihrer Übersichtsseite: Dort haken Sie die Wohnungen an, um die es geht — das geht nur angemeldet, weil nur dort feststeht, welche Einheiten Ihnen gehören. Wir prüfen, wählen den passenden Jahrespreis und schalten frei, in der Regel innerhalb eines Tages. Fragen vorab? Sprechen Sie uns an.