Renate Sommer
Ahornweg 12, 34117 Kassel
Renate Sommer · Ahornweg 12, 34117 Kassel
Paul Winter
Kastanienstraße 5
34119 Kassel
16.11.2026
Wohnung Kastanienstraße 5, 1. OG rechts
Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex
Erklärung nach § 557b Abs. 3 BGB (Indexmiete) · Beispiel – alle Namen, Anschriften, Beträge und Indexstände sind erfunden.
Sehr geehrter Herr Winter,
nach unserem Mietvertrag wird die Miete durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt, den das Statistische Bundesamt ermittelt (Indexmiete, § 557b BGB). Der Index ist gestiegen; die daraus folgende Erhöhung der Miete mache ich hiermit geltend.
Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) betrug im Oktober 2024, auf dem die bisherige Miete beruht, 120,4 Punkte. Im Oktober 2026 betrug er 124,1 Punkte. Der Index ist damit um 3,7 Punkte gestiegen, das sind 3,07 %.
- Miete bisher
- 750,00 € im Monat (ohne Vorauszahlungen)
- Neue Miete
- 773,04 € im Monat
- Erhöhung
- 23,04 € im Monat
- Gültig ab
- 01.01.2027
Neue Miete: 750,00 € × 124,1 ÷ 120,4 = 773,04 € (auf den Cent abgerundet).
Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang dieser Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB). Erhalten Sie dieses Schreiben im November 2026, ist das der 01.01.2027.
Bitte zahlen Sie ab dem 01.01.2027 monatlich 773,04 € statt bisher 750,00 € und passen Sie einen Dauerauftrag entsprechend an. Einer Zustimmung bedarf es dafür nicht.
Die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sind davon nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Sommer