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Renate Sommer

Ahornweg 12, 34117 Kassel

Renate Sommer · Ahornweg 12, 34117 Kassel

Paul Winter

Kastanienstraße 5

34119 Kassel

16.11.2026

Wohnung Kastanienstraße 5, 1. OG rechts

Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex

Erklärung nach § 557b Abs. 3 BGB (Indexmiete) · Beispiel – alle Namen, Anschriften, Beträge und Indexstände sind erfunden.

Sehr geehrter Herr Winter,

nach unserem Mietvertrag wird die Miete durch den Verbraucherpreisindex für Deutschland bestimmt, den das Statistische Bundesamt ermittelt (Indexmiete, § 557b BGB). Der Index ist gestiegen; die daraus folgende Erhöhung der Miete mache ich hiermit geltend.

Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2020 = 100) betrug im Oktober 2024, auf dem die bisherige Miete beruht, 120,4 Punkte. Im Oktober 2026 betrug er 124,1 Punkte. Der Index ist damit um 3,7 Punkte gestiegen, das sind 3,07 %.

Miete bisher
750,00 € im Monat (ohne Vorauszahlungen)
Neue Miete
773,04 € im Monat
Erhöhung
23,04 € im Monat
Gültig ab
01.01.2027

Neue Miete: 750,00 € × 124,1 ÷ 120,4 = 773,04 € (auf den Cent abgerundet).

Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang dieser Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB). Erhalten Sie dieses Schreiben im November 2026, ist das der 01.01.2027.

Bitte zahlen Sie ab dem 01.01.2027 monatlich 773,04 € statt bisher 750,00 € und passen Sie einen Dauerauftrag entsprechend an. Einer Zustimmung bedarf es dafür nicht.

Die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten sind davon nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Sommer