Indexmiete (Jetzt)
Ihr Mietvertrag knüpft die Miete an den Verbraucherpreisindex. Das Portal liest die Indexklausel und den Ausgangswert, holt den neuen Indexstand und schreibt die Erklärung mit der neuen Miete.
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Aus Ihrem Mietvertrag wird der fertige Brief zur Indexmiete oder zur Vergleichsmiete – mit neuer Miete und Rechenweg – oder der Nachtrag, wenn Sie sich mit Ihrem Mieter einigen. Die Vorschau ist kostenlos und ohne Konto.
14,95 € einmalig je Mieter · kein Abo
30 Tage Zugang, inklusive Umsatzsteuer
Soll die neue Miete ab 01.01.2027 gelten, muss Ihr Brief bis 30.11.2026 bei Ihrem Mieter sein (§ 557b Abs. 3 BGB).
Beispiel ansehenMit Sprecherstimme · 1:56 Minuten · Beispiel mit fiktiven Daten

Für wen
Viele Indexmieten werden zum 1. Januar angepasst. Dafür muss Ihr Brief bis Ende November bei Ihrem Mieter sein. Auch die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bereitet das Portal vor, und einigen Sie sich mit Ihrem Mieter, setzt es den Nachtrag zum Mietvertrag auf.
Ihr Mietvertrag knüpft die Miete an den Verbraucherpreisindex. Das Portal liest die Indexklausel und den Ausgangswert, holt den neuen Indexstand und schreibt die Erklärung mit der neuen Miete.
Sie erhöhen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und tragen den Wert aus dem Mietspiegel ein. Das Portal prüft Sperr- und Wartefrist, Kappungsgrenze und den frühesten Termin und schreibt das Verlangen; Ihr Mieter muss zustimmen.
Sie und Ihr Mieter einigen sich auf eine neue Miete. Das Portal setzt den Nachtrag zum Mietvertrag auf, den Sie beide unterschreiben, und sagt, welche Fristen er für spätere Erhöhungen auslöst.
Vorher sehen, was herauskommt
Als PDF oder Foto, dazu Nachträge, falls es welche gibt. Laden Sie nur die Seiten hoch, auf die es ankommt.
Kaltmiete, Indexklausel, Ausgangsmonat und letzte Anpassung liest es heraus; den neuen Stand des Verbraucherpreisindex holt es selbst. Bei der Vergleichsmiete tragen Sie den Wert aus dem Mietspiegel und die Wohnfläche ein; das Portal prüft Kappungsgrenze und Fristen. Bei einer Vereinbarung tragen Sie die heutige und die neue Miete mit Monat ein. Sie bestätigen oder tragen selbst ein, und Sie sehen die neue Miete und ab wann sie gilt – kostenlos.
Passt das Ergebnis, kaufen Sie den Brief: Sie ergänzen Absender und Anschrift Ihres Mieters, und das PDF steht sofort zum Drucken bereit. Auf Wunsch verschickt das Portal den Brief per Post (je Brief extra abgerechnet). Bei einer Vereinbarung erhalten Sie den Nachtrag zum Mietvertrag, den Sie beide unterschreiben.
Das Portal prüft nicht, ob die Indexklausel in Ihrem Vertrag wirksam ist. Es rechnet nach der Klausel, die Sie hochladen oder bestätigen.
So sieht der Brief ausWas es kostet
Erst die kostenlose Vorschau ansehen, dann entscheiden. Der Kauf gilt für einen Mieter und 30 Tage: PDF und Druck, inklusive Umsatzsteuer, ohne automatische Verlängerung. Für die Buchung legen Sie ein Konto an. Wer seine Wohnung das ganze Jahr im Portal führt, findet die Mieterhöhung auch im Jahrespaket „Mein Eigentum“.
Garage und Stellplatz
Bereiten Sie die Anpassung für einen separat vermieteten Stellplatz oder eine Garage vor. Prüfen Sie die kostenlose Vorschau ohne Anmeldung. Der fertige Brief kostet 4,95 € einmalig je Vertrag, inklusive Umsatzsteuer und 30 Tage Zugang. Kein Abo.
Noch ein paar Fragen?
Nein. Die Vorschau mit neuer Miete und Gültigkeitsdatum sehen Sie ohne Konto. Ein Konto legen Sie erst an, wenn Sie den Brief kaufen.
Den Mietvertrag mit der Indexklausel und, falls vorhanden, Nachträge und das letzte Schreiben, mit dem Sie die Miete angepasst haben. Was das Portal nicht sicher lesen kann, fragt es nach, und jeden Wert können Sie selbst eintragen.
Aus der amtlichen Reihe des Statistischen Bundesamts, die das Portal laufend pflegt. Der Brief nennt den bisherigen und den neuen Indexstand mit Monat.
Nein. Das Portal liest die Klausel und rechnet nach ihr. Ob sie wirksam vereinbart ist, beurteilt es nicht; im Zweifel fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Bei der Indexmiete ab dem Beginn des übernächsten Monats, nachdem Ihr Brief beim Mieter angekommen ist; die Miete muss vorher mindestens ein Jahr unverändert gewesen sein (§ 557b BGB). Bei der Vergleichsmiete ab dem dritten Monat nach Zugang, wenn Ihr Mieter zustimmt (§ 558b BGB). Das Portal nennt die Daten in der Vorschau.
Ja. Sie tragen die Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde und die Wohnfläche ein. Das Portal prüft Sperr- und Wartefrist und die Kappungsgrenze, nennt den höchsten möglichen Betrag und den frühesten Termin und schreibt das Verlangen. Ihr Mieter muss zustimmen.
Ja. Sie tragen die heutige und die neue Miete ein, und das Portal setzt den Nachtrag zum Mietvertrag auf, den Sie beide unterschreiben. Sie und Ihr Mieter können die neue Miete frei vereinbaren. Das Portal prüft die Höhe nicht und rechnet für die Vereinbarung keine Frist. Ohne Unterschrift beider Seiten ändert sich nichts. (§ 557 Abs. 1 BGB) Ist im Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart, muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Die nächste Anpassung an den Verbraucherpreisindex ist deshalb frühestens ein Jahr nach dem Tag möglich, ab dem die vereinbarte Miete gilt. (§ 557b Abs. 2 Satz 1 BGB) Das Portal zählt die vereinbarte Erhöhung vorsichtshalber mit: Ein späteres Verlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist frühestens ein Jahr nach der vereinbarten Erhöhung möglich. Ob die Vereinbarung diese Frist wirklich auslöst, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. (§ 558 Abs. 1 BGB)
Sie drucken das PDF aus und geben es Ihrem Mieter, oder das Portal verschickt den Brief per Post; der Postversand wird je Brief extra abgerechnet. Den Zugang müssen Sie im Zweifel belegen können.
Die Vorschau ist kostenlos und ohne Konto. Brief oder Nachtrag kosten 14,95 € einmalig je Mieter, inklusive Umsatzsteuer: 30 Tage Zugang, PDF und Druck, keine automatische Verlängerung. Ein weiterer Mieter derselben Wohnung ist ein eigener Kauf.
Nein. Das Portal rechnet und setzt den Brief nach Ihren Angaben. Bei Streit mit Ihrem Mieter oder Zweifeln am Vertrag lassen Sie sich beraten.
Sie möchten etwas zu Ihrem Mietvertrag fragen? Schreiben Sie uns.
Zum Nachlesen
Erst ansehen, dann entscheiden
Die Inhalte und Vorlagen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.