Zum Inhalt springen

Video-Anleitung · 6 Min.

Den Wirtschaftsplan aufstellen

Abrechnung und Plan aufstellen · 6 Min. · Für Verwaltung

Die Schritte zum Nachlesen

  1. Sammeln Sie, was sich ändert: Verträge, angekündigte Preise, Wartungen und die geplante Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Passen Sie gezielt an, statt alle Beträge pauschal zu erhöhen.
  2. Öffnen Sie unter „Abrechnung“ den „Wirtschaftsplan“ und übernehmen Sie den bisherigen Plan in das kommende Wirtschaftsjahr; prüfen Sie Quelle und Zieljahr. Die Beträge steigen dabei nicht automatisch.
  3. Prüfen Sie im „Überblick“ Planjahr und Beginn der Geltung. Ändern Sie unter „Kosten planen“ mit „Position ändern“ geänderte Jahresbeträge und nehmen Sie neue Kosten als Position auf – mit Sachkonto, Jahresbetrag, Verteilerschlüssel und Art.
  4. Vergleichen Sie die Verteilerschlüssel mit den Regelungen der Gemeinschaft und prüfen Sie die Zuführung zur Erhaltungsrücklage als eigene Position. Gehen Sie die Liste auf fehlende und doppelte Positionen durch.
  5. Verfolgen Sie unter „Einzelpläne prüfen“ die Vorschüsse einer Einheit und kontrollieren Sie die Summenprobe.
  6. Klären Sie unter „Prüfung und Abschluss“ die Hinweise und sichern Sie die Fassung mit „Einfrieren und Unterlagen erstellen“; das Portal erzeugt Gesamtplan und Einzelwirtschaftspläne. Spätere Änderungen führen zu einer neuen Fassung.
  7. Übernehmen Sie die Fassung in die vorbereitete Versammlung und erzeugen Sie den Tagesordnungspunkt. Neue Vorschüsse gelten erst mit dem Beschluss.