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Wie lese ich die CO2-Angaben auf der Gasrechnung unserer Gemeinschaft?

Die Beiträge hier sind Erfahrungen und allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Gelöschtes Kontoam 29.09.2026
Aus einer Kundenanfrage, die uns so oder ähnlich öfter erreicht: Auf der Gasrechnung steht seit 2023 ein eigener Block mit CO2-Angaben. Dort tauchen andere Kilowattstunden auf als in der Verbrauchsabrechnung, dazu ein Emissionsfaktor und ein CO2-Preis. Was bedeuten die Zahlen, und was muss die Gemeinschaft damit tun?

Mehr dazu im Ratgeber: Heizkostenabrechnung: Daten und Messdienst richtig koordinieren

1 Antwort

Allgemeine Information vom beschlussreif-Team

Gelöschtes Kontoam 29.09.2026
Der Block ist für die meisten ein Rätsel, weil zwei Maßeinheiten nebeneinander stehen. Zeile für Zeile: 1. Energiegehalt in kWh. Gasversorger rechnen den Verbrauch üblicherweise nach dem Brennwert ab. Der CO2-Block rechnet dagegen mit dem Heizwert, der rund 10 Prozent niedriger liegt (Faktor 0,903). Deshalb sind die kWh im CO2-Block kleiner als oben auf der Rechnung — das ist kein Fehler. 2. Emissionsfaktor. Für Erdgas rund 0,201 kg CO2 je kWh Heizwert. 3. Brennstoffemissionen in kg CO2 — kWh Heizwert mal Emissionsfaktor. 4. CO2-Kosten — die Emissionen in Tonnen mal CO2-Preis, zuzüglich Umsatzsteuer. Der Preis je Tonne lag 2024 bei 45 € und 2025 bei 55 €; für 2026 gilt ein Korridor von 55 bis 65 €. Ein Rechenbeispiel mit 100.000 kWh laut Rechnung: × 0,903 = 90.300 kWh Heizwert; × 0,201 = rund 18,1 Tonnen CO2; × 55 € = rund 998 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer rund 1.187 €. Was die Gemeinschaft damit tut: In der Hausgeldabrechnung nichts Besonderes. Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter betrifft nur Eigentümer, die vermieten; die Gemeinschaft selbst ist nicht Vermieterin und verteilt die Heizkosten weiter vollständig auf die Eigentümer. Die Einstufung des Gebäudes rechnet der Messdienst aus der Gasrechnung; beschlussreif führt seine Angaben in den Anlagen der Jahresabrechnung je Einheit nachrichtlich auf, damit vermietende Eigentümer sie weitergeben können. Mehr dazu, was der Messdienst mit der Rechnung macht, steht im verlinkten Ratgeber.

Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber: Heizkostenabrechnung: Daten und Messdienst richtig koordinieren

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