Bei kleinen Gemeinschaften läuft das Hausgeld manchmal über das Privatkonto eines Eigentümers. Reicht das?
Braucht unsere Gemeinschaft ein eigenes Bankkonto?
Die Beiträge hier sind Erfahrungen und allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mehr dazu im Ratgeber: WEG-Konto und Zahlungsfreigabe sicher organisieren
1 Antwort
Allgemeine Information vom beschlussreif-Team
Das Geld gehört der Gemeinschaft, nicht dem Eigentümer, auf dessen Konto es liegt. Ein Konto auf den Namen der Gemeinschaft trennt es sauber von privatem Vermögen — bei einer Pfändung, einem Todesfall oder einem Streit ist das der entscheidende Unterschied.
Welche Kontoform sich eignet und wie man Zahlungen mit zwei Freigaben absichert, steht im verlinkten Ratgeber.
Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber: WEG-Konto und Zahlungsfreigabe sicher organisieren
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