Aus einer Kundenanfrage: Der frühere Verwalter hat bei der Übergabe keine Pläne mitgegeben, und im Haus hat niemand mehr vollständige Grundrisse. Wo bekommt man sie her?
Woher bekommen wir Grundrisse und Aufteilungspläne, wenn keine übergeben wurden?
Die Beiträge hier sind Erfahrungen und allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mehr dazu im Ratgeber: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung richtig lesen
1 Antwort
Allgemeine Information vom beschlussreif-Team
Drei Stellen kommen in Frage, am besten in dieser Reihenfolge:
1. Das Grundbuchamt. Die Aufteilungspläne sind Anlage der Teilungserklärung und liegen in der Grundakte. Als Eigentümer können Sie dort Einsicht nehmen und Kopien bestellen — Grundbuchblatt oder Adresse und einen Eigentumsnachweis bereithalten.
2. Die Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In der Bauakte liegen oft die genehmigten Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Für die Akteneinsicht brauchen Sie in der Regel einen Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht der Gemeinschaft.
3. Der frühere Verwalter. Unterlagen der Gemeinschaft gehören der Gemeinschaft und sind herauszugeben.
Die Aufteilungspläne zeigen, welche Räume zu welcher Einheit gehören — für Grenzfragen zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind sie oft das entscheidende Papier. Wie man sie liest, erklärt der verlinkte Ratgeber. Wie man große Pläne gut scannt, steht unter „Erfahrungen & Austausch“.
Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung richtig lesen
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