Halten Sie vereinbarte Ratenzahlungen direkt bei den offenen Hausgeldern fest. Zahlungsplan, Schreiben und Ratenstand bleiben beisammen.
Wenn die Gemeinschaft eine Ratenzahlung vereinbart, können Sie den Zahlungsplan direkt bei den offenen Hausgeldern festhalten. Die Vereinbarung und der Stand der einzelnen Raten bleiben zusammen sichtbar.
Die Vorschau zeigt den Zahlungsplan, bevor Sie die Vereinbarung anlegen. Anschließend können Sie das Vereinbarungsschreiben ausdrucken.
Sie finden die Funktion in Ihrer Gemeinschaft bei den offenen Hausgeldern unter „Ratenzahlung vereinbaren“. Zum Vereinbaren ist ein Zugang mit Verwalterrecht erforderlich.
So geht es
- Bei den offenen Hausgeldern „Ratenzahlung vereinbaren“ wählen.
- Offene Posten, Ratenzahl und erste Fälligkeit auswählen und die Vorschau prüfen.
- Vereinbarung anlegen, Schreiben drucken und den Ratenstand verfolgen.