Beantragen Sie die Einsicht in die übrigen Einzelblätter einer Abrechnung direkt im Dokumentenbereich. Die Verwaltung entscheidet im Portal; eine Freigabe gilt für 30 Tage.
Sie möchten neben Ihrer eigenen Einzelabrechnung auch die übrigen Einzelblätter einer Abrechnung einsehen? Dafür gibt es im Dokumentenbereich Ihrer Gemeinschaft jetzt einen eigenen Antrag. Eine Begründung können Sie ergänzen; sie ist freiwillig.
Die Verwaltung bearbeitet den Antrag im Portal. Nach der Freigabe können Sie die betreffenden Einzelblätter 30 Tage lang einsehen. Wird der Antrag abgelehnt, muss die Verwaltung eine Begründung hinterlegen.
Antrag, Entscheidung und Abrufe werden protokolliert. So bleibt nachvollziehbar, wie die Einsicht bearbeitet wurde. Die weiteren Einzelblätter werden dadurch nicht pauschal für alle Mitglieder sichtbar.
So geht es
- Öffnen Sie die Dokumente Ihrer Gemeinschaft und wählen Sie die betreffende Abrechnung.
- Beantragen Sie die Einsicht in die übrigen Einzelblätter. Einen Grund können Sie freiwillig angeben.
- Öffnen Sie die Einzelblätter nach der Freigabe innerhalb der angezeigten Freigabezeit.