Wohnungseigentümergemeinschaft:
Abnahmeprotokoll
Abnahme einer Bauleistung nach § 640 BGB
- Leistung
- Auftragnehmer
- Auftrag vom
- · Auftragssumme Euro brutto
- Datum der Abnahme
- · Uhrzeit
- Ort der Begehung
1. Feststellung
- Die Leistung wird abgenommen.
- Die Leistung wird abgenommen, vorbehaltlich der unter 2. genannten Mängel (§ 640 Abs. 3 BGB).
- Die Abnahme wird verweigert wegen der unter 2. genannten Mängel. Damit beginnt keine Gewährleistungsfrist, die Vergütung ist nicht fällig und der Auftragnehmer trägt weiter die Gefahr.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wer trotz Kenntnis eines Mangels ohne Vorbehalt abnimmt, verliert insoweit Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung.
2. Festgestellte Mängel und Vorbehalte
Jeder bekannte Mangel gehört hier hinein — auch der kleine. Was fehlt, ist verloren.
| Nr. | Mangel und Ort | Beseitigung bis |
|---|---|---|
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| 5 | ||
| 6 |
3. Restleistungen
Was noch aussteht, aber die Abnahme nicht hindert — mit Termin.
4. Gewährleistung
- Vertragsgrundlage
- BGB — Gewährleistung 5 Jahre bei einem Bauwerk, 2 Jahre bei Arbeiten an einer Sache (§ 634a Abs. 1 BGB)
- VOB/B ausdrücklich vereinbart — dann 4 Jahre bei Bauwerken (§ 13 Abs. 4 VOB/B)
- Frist läuft bis
- (gerechnet ab der Abnahme, § 634a Abs. 2 BGB)
- Sicherheitseinbehalt
- Euro, frei am
Eine spätere Mängelrüge hält die Verjährung nicht an. Das tun nur Klage, Mahnbescheid, selbständiges Beweisverfahren (§ 204 BGB) und laufende Verhandlungen (§ 203 BGB); neu beginnt die Frist nur bei einem Anerkenntnis (§ 212 BGB).
5. Anwesende
- Für die Gemeinschaft
- Für den Auftragnehmer
- Weitere
- (z. B. Beirat, Sachverständige/r)
Auftraggeberin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht die unterzeichnende Person — sie handelt als deren Vertretung (§ 9b WEG). Beide Seiten erhalten eine unterschriebene Ausfertigung.
Für die Gemeinschaft nimmt ab, wer zum Verwalter bestellt ist (§ 9b WEG) oder durch Beschluss dazu ermächtigt wurde. Ist niemand bestellt, nehmen alle Eigentümer gemeinsam ab (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG). Das ist wichtiger, als es aussieht: Eine Abnahme ohne Vertretungsmacht setzt die Gewährleistungsfrist nicht in Gang (§ 634a Abs. 2 BGB) — Mängel, die erst später auffallen, wären dann womöglich nicht mehr durchsetzbar.
Ort, Datum
Für die Gemeinschaft
Ort, Datum
Für den Auftragnehmer