Wohnungseigentümergemeinschaft:
Anfrage zur Einsicht in Verwaltungsunterlagen
An die Gemeinschaft, zu Händen der Verwaltung:
Eigentümer/in, Einheit und Kontakt:
Ich bitte gemäß § 18 Abs. 4 WEG um Einsicht in folgende Verwaltungsunterlagen für den Zeitraum :
Meine Terminvorschläge:
Bitte teilen Sie mir bis zum einen Termin und den Ort der Einsicht mit. Soweit möglich, freue ich mich alternativ über die Bereitstellung digitaler Kopien. Bitte informieren Sie mich vorab über etwaige Kopierkosten.
Die gewünschte Rückmeldung ist keine gesetzliche Frist. Das Einsichtsrecht bedeutet nicht automatisch einen Anspruch auf Versand sämtlicher Unterlagen. Erhaltene personenbezogene Daten nur für den Verwaltungszweck verwenden.
Ort, Datum
Anfragende Person
Rechtsgrundlage: § 18 WEG · Stand: 05.09.2026