Wohnungseigentümergemeinschaft:
SEPA-Lastschriftmandat
Hausgeld — wiederkehrende Zahlung
Zahlungsempfängerin (Gläubigerin)
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Mandatsreferenz:
Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung
Ermächtigung
Ich ermächtige die oben genannte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinschaft auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Eingezogen werden das Hausgeld nach dem jeweils beschlossenen Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) für die Einheit , Nachschüsse aus der beschlossenen Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) und beschlossene Sonderumlagen. Betrag und Einzugstermine werden mir vor dem ersten Einzug schriftlich angekündigt.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zahler (Kontoinhaber)
Name:
Anschrift:
IBAN:
Kreditinstitut:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Das unterschriebene Mandat bleibt bei der Verwaltung. Es erlischt, wenn 36 Monate lang keine Lastschrift eingezogen wurde, und kann jederzeit gegenüber der Verwaltung widerrufen werden.