Wohnungseigentümergemeinschaft:
Zahlungserinnerung Hausgeld
An: (Einheit )
Sehr geehrte/r Frau/Herr ,
nach unseren Unterlagen ist das Hausgeld für den Zeitraum in Höhe von Euro noch offen. Sicher handelt es sich um ein Versehen.
Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum auf das Konto der Gemeinschaft:
IBAN:
Verwendungszweck: Hausgeld, Einheit
Sollte sich die Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos. Bei Fragen zur Höhe sprechen Sie uns gern an.
Hinweis: Die Vorschüsse beruhen auf dem beschlossenen Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Bleibt die Zahlung aus, kann die Gemeinschaft Verzugszinsen verlangen und den Anspruch gerichtlich geltend machen — dafür empfiehlt sich anwaltliche Begleitung.
Für die Gemeinschaft unterschreibt, wer zum Verwalter bestellt ist (§ 9b WEG) oder durch Beschluss dazu ermächtigt wurde. Ist niemand bestellt, vertreten alle Eigentümer gemeinsam (§ 9b Abs. 1 Satz 2 WEG) — dann sollte die Gemeinschaft vorher beschließen, wer für sie unterschreibt.
Ort, Datum
Für die Gemeinschaft
Name in Druckbuchstaben und Funktion (z. B. „zur Verwalterin bestellt durch Beschluss vom …“)