Kurz zwischen zwei Versammlungen etwas entscheiden, etwa einen Auftrag an den Dachdecker — geht das per E-Mail, und müssen alle zustimmen?
Darf unsere Gemeinschaft einen Umlaufbeschluss per E-Mail fassen?
Die Beiträge hier sind Erfahrungen und allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mehr dazu im Ratgeber: Umlaufbeschluss in der WEG: Entscheiden ohne Versammlung
1 Antwort
Allgemeine Information vom beschlussreif-Team
Ein Beschluss ohne Versammlung braucht die Textform, und eine E-Mail ist Textform. Grundsätzlich müssen aber alle Eigentümer zustimmen, nicht nur die Mehrheit. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Gemeinschaft vorher in der Versammlung für eine bestimmte Angelegenheit beschlossen hat, dass dafür die Mehrheit genügt.
Welche Stolperfallen es gibt — etwa, wer das Ergebnis wie bekanntgibt — erklärt der verlinkte Ratgeber.
Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber: Umlaufbeschluss in der WEG: Entscheiden ohne Versammlung
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