Eine der häufigsten Fragen, die uns erreichen — gerade von Gemeinschaften, die zum ersten Mal selbst einladen. Welche Frist gilt, und in welcher Form muss die Einladung verschickt werden?
Wie lange vorher muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?
Die Beiträge hier sind Erfahrungen und allgemeine Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mehr dazu im Ratgeber: Einladung zur Eigentümerversammlung: Frist, Form und Inhalt
1 Antwort
Allgemeine Information vom beschlussreif-Team
Das Gesetz nennt eine Mindestfrist von drei Wochen, und die Einladung muss in Textform erfolgen — Brief oder E-Mail genügen. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln; ein Blick hinein lohnt sich.
Wie man die Frist sicher berechnet, was in die Tagesordnung gehört und was bei besonderer Dringlichkeit gilt, steht ausführlich im verlinkten Ratgeber.
Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber: Einladung zur Eigentümerversammlung: Frist, Form und Inhalt
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