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Wer darf in Ihrer Gemeinschaft jetzt handeln?

Vier kurze Fragen, eine nach der anderen. Am Ende wissen Sie, wer unterschreiben und wer zur Versammlung einladen darf — zum Ausdrucken.

Ist ein Verwalter bestellt?

Gemeint ist die Bestellung per Beschluss der Eigentümerversammlung — nicht, wer sich im Alltag kümmert.

Warum wir das fragen

Ein freiwilliger Helfer ist nicht automatisch berechtigt, für die Gemeinschaft zu handeln. Wer ohne Vertretungsmacht einen Vertrag im Namen der Gemeinschaft unterschreibt, haftet dem Vertragspartner unter Umständen persönlich (§ 179 BGB). Und eine Versammlung, zu der die falsche Person eingeladen hat, kann die dort gefassten Beschlüsse anfechtbar machen.