Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Nachschüsse und Vorschussanpassung
Beschlussantrag für das Abrechnungsjahr
Die Gemeinschaft beschließt die Einforderung der Nachschüsse beziehungsweise die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse gemäß den Abrechnungsspitzen der Einzelabrechnungen vom , Fassung , Anlage . Die Anlage bezeichnet jede Einheit, den Zahlungspflichtigen und den jeweiligen Nachschuss oder Anpassungsbetrag und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nachschüsse sind am auf das Gemeinschaftskonto, IBAN , fällig. Guthaben aus der Anpassung werden am ausgezahlt.
Abrechnungsspitzen anhand der beschlossenen Soll-Vorschüsse ermitteln. Offene Hausgeldvorschüsse separat ausweisen; sie werden hier nicht erneut beschlossen. Dieser Beschluss enthält keine Entlastung der Verwaltung und keine pauschale Genehmigung des gesamten Zahlenwerks. Bei Eigentümerwechsel die Zuordnung gesondert prüfen.
Vor der Abstimmung alle Lücken ausfüllen und Anlagen eindeutig mit Datum und Fassung bezeichnen. Den Gegenstand in der Einladung ankündigen. Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 23, 25 WEG); Gemeinschaftsordnung und geltende Beschlüsse prüfen. Ergebnis und verkündeten Wortlaut im Versammlungsprotokoll festhalten.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG · Stand: 05.09.2026