Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Erhaltungsmaßnahme
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG — einfache Mehrheit
Beschlussantrag
Die Gemeinschaft lässt folgende Erhaltungsmaßnahme durchführen: (z. B. Reparatur der Dachrinne, Erneuerung der Haustür). Beauftragt wird auf Grundlage des Angebots vom mit einem Kostenrahmen von höchstens Euro brutto. Die Kosten werden (aus der Erhaltungsrücklage / durch Sonderumlage nach Miteigentumsanteilen) finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen und die Ausführung zu überwachen.
Hinweis: Ordnungsmäßige Erhaltung (Reparatur und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums) braucht die einfache Mehrheit. Holen Sie bei größeren Summen mehrere Angebote ein — das schützt den Beschluss vor der Anfechtung wegen fehlender Entscheidungsgrundlage.