Wohnungseigentümergemeinschaft:
Schadensmeldung an die Verwaltung
Gemeldet von (Name, Einheit, Rückrufnummer):
Empfänger und Meldedatum:
Schadensort / betroffene Bauteile:
Festgestellt am / um: · Vermuteter Beginn:
Beobachtungen und Ausmaß
Bereits getroffene Sofortmaßnahmen / verständigte Stellen:
Fotos, Zeugen, Anlagen:
Zutritt nach Absprache mit:
Für die Bearbeitung: zuständig , nächster Schritt / Termin , Versicherung / Schadennummer (falls vorhanden) .
Bei akuter Gefahr zuerst Hilfe verständigen (bei Gefahr für Personen Feuerwehr / Rettungsdienst 112). Beobachtungen schildern und eine vermutete Ursache als Vermutung kennzeichnen. Diese Meldung erteilt keinen Reparaturauftrag und ersetzt keine gesondert erforderliche Meldung an den Versicherer.
Ort, Datum
Meldende Person