Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Vorschüsse zum Wirtschaftsplan
Beschlussantrag für das Jahr
Die Gemeinschaft beschließt die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen in den Einzelwirtschaftsplänen vom , Fassung , Anlage . Die Anlage mit Einheit, Zahlungspflichtigem und jeweiligen Vorschussbeträgen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die monatlichen Vorschüsse sind ab jeweils am des Monats auf das Gemeinschaftskonto, IBAN , zu zahlen.
Diese Vorschüsse gelten bis zu einer erneuten Beschlussfassung über Vorschüsse fort. Sie ersetzen ab dem genannten Beginn die bisher für denselben Zeitraum beschlossenen laufenden Vorschüsse.
Beschlossen werden die Zahlungsverpflichtungen. Kosten und Rücklagenzuführung in den Anlagen getrennt ausweisen; geltende Verteilungsschlüssel anwenden. Bei rückwirkendem Beginn bereits fällige und gezahlte Vorschüsse sowie eine mögliche Differenzfälligkeit ausdrücklich regeln.
Vor der Abstimmung alle Lücken ausfüllen und Anlagen eindeutig mit Datum und Fassung bezeichnen. Den Gegenstand in der Einladung ankündigen. Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 23, 25 WEG); Gemeinschaftsordnung und geltende Beschlüsse prüfen. Ergebnis und verkündeten Wortlaut im Versammlungsprotokoll festhalten.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG · Stand: 05.09.2026