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Wohnungseigentümergemeinschaft:  

Musterbeschluss: Vorschüsse zum Wirtschaftsplan

Beschlussantrag für das Jahr  

Die Gemeinschaft beschließt die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen in den Einzelwirtschaftsplänen vom  , Fassung  , Anlage  . Die Anlage mit Einheit, Zahlungspflichtigem und jeweiligen Vorschussbeträgen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die monatlichen Vorschüsse sind ab   jeweils am   des Monats auf das Gemeinschaftskonto, IBAN  , zu zahlen.

Diese Vorschüsse gelten bis zu einer erneuten Beschlussfassung über Vorschüsse fort. Sie ersetzen ab dem genannten Beginn die bisher für denselben Zeitraum beschlossenen laufenden Vorschüsse.

Beschlossen werden die Zahlungsverpflichtungen. Kosten und Rücklagenzuführung in den Anlagen getrennt ausweisen; geltende Verteilungsschlüssel anwenden. Bei rückwirkendem Beginn bereits fällige und gezahlte Vorschüsse sowie eine mögliche Differenzfälligkeit ausdrücklich regeln.

Vor der Abstimmung alle Lücken ausfüllen und Anlagen eindeutig mit Datum und Fassung bezeichnen. Den Gegenstand in der Einladung ankündigen. Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 23, 25 WEG); Gemeinschaftsordnung und geltende Beschlüsse prüfen. Ergebnis und verkündeten Wortlaut im Versammlungsprotokoll festhalten.

Rechtsgrundlage: § 28 WEG · Stand: 05.09.2026

Entwurf — diese Vorlage ist noch nicht anwaltlich geprüft. Sie ist eine allgemeine Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: beschlussreif.de

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