Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Wahl des Verwaltungsbeirats
Je Person gesondert abstimmen
Die Gemeinschaft bestellt die Wohnungseigentümerin / den Wohnungseigentümer , Einheit , ab bis zum Mitglied des Verwaltungsbeirats. Die Tätigkeit erfolgt unentgeltlich.
Annahme der Wahl erklärt am:
Bei mehreren Mitgliedern zusätzlich bestimmen
Zum Vorsitzenden wird bestimmt. Die Stellvertretung übernimmt . Beide sind bestellte Mitglieder des Verwaltungsbeirats.
Es besteht keine feste gesetzliche Zahl von Beiratsmitgliedern. Der Beirat unterstützt und überwacht die Verwaltung; die Bestellung verleiht keine allgemeine Vertretungsmacht. Für unentgeltlich tätige Mitglieder gilt die Haftungsregel des § 29 Abs. 3 WEG.
Vor der Abstimmung alle Lücken ausfüllen und Anlagen eindeutig mit Datum und Fassung bezeichnen. Den Gegenstand in der Einladung ankündigen. Grundsätzlich entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 23, 25 WEG); Gemeinschaftsordnung und geltende Beschlüsse prüfen. Ergebnis und verkündeten Wortlaut im Versammlungsprotokoll festhalten.
Rechtsgrundlage: § 29 WEG · Stand: 05.09.2026