Wohnungseigentümergemeinschaft:
Niederschrift der Eigentümerversammlung
Muster für das Protokoll, § 24 Abs. 6 WEG
Über die Beschlüsse der Versammlung ist unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. Sie unterschreiben die Person, die die Versammlung geleitet hat, ein Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, dessen Vorsitz oder Vertretung (§ 24 Abs. 6 WEG).
Jeder Beschluss gehört außerdem in die Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG), unverzüglich eingetragen (§ 24 Abs. 8 WEG). Eine Mindestzahl Anwesender gibt es seit der Reform 2020 nicht mehr: Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
Datum: · Beginn: · Ende:
Ort:
Versammlungsleitung:
Protokoll:
Anwesend oder vertreten: von Eigentümern (Liste mit Vollmachten als Anlage)
Beschlüsse
TOP 1:
Beschlussantrag im Wortlaut
Ja: Nein: Enthaltung:
Verkündetes Ergebnis: (angenommen / abgelehnt)
TOP 2:
Beschlussantrag im Wortlaut
Ja: Nein: Enthaltung:
Verkündetes Ergebnis: (angenommen / abgelehnt)
TOP 3:
Beschlussantrag im Wortlaut
Ja: Nein: Enthaltung:
Verkündetes Ergebnis: (angenommen / abgelehnt)
TOP 4:
Beschlussantrag im Wortlaut
Ja: Nein: Enthaltung:
Verkündetes Ergebnis: (angenommen / abgelehnt)
TOP 5:
Beschlussantrag im Wortlaut
Ja: Nein: Enthaltung:
Verkündetes Ergebnis: (angenommen / abgelehnt)
Ort, Datum
Versammlungsleitung
Ort, Datum
Wohnungseigentümerin / Wohnungseigentümer
Ort, Datum
Vorsitz des Verwaltungsbeirats oder Vertretung (falls bestellt)
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs. 4, 6, 7, 8 WEG · Stand: 03.11.2026