Einladung mit Fristprüfung
Termin, Ort, Tagesordnung und Anlagen in einem Schreiben. Das Portal rechnet nach, ob die drei Wochen des § 24 Abs. 4 WEG eingehalten sind, bevor Sie freigeben.
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Für alle, die eine Eigentümerversammlung ausrichten
beschlussreif.de führt Sie durch die Versammlung: Tagesordnung und Beschlussvorlagen vorbereiten, fristgerecht einladen, Vollmachten und Stimmen erfassen, das Protokoll schreiben und jeden Beschluss in der Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG wiederfinden. Auch Umlaufbeschlüsse ohne Versammlung haben einen geführten Ablauf.
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Sie möchten zuerst wissen, worauf es bei einer Versammlung ankommt? Ratgeber: Die Eigentümerversammlung vorbereiten
Der Ablauf
Anträge der Eigentümer kommen über das Portal herein und lassen sich als Tagesordnungspunkt übernehmen. Für wiederkehrende Punkte – Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Erhaltungsmaßnahmen – gibt es vorbereitete Beschlussanträge, die Sie an Ihre Gemeinschaft anpassen.
Angebote, Abrechnung, Wirtschaftsplan und die Stellungnahme des Beirats hängen am Tagesordnungspunkt, zu dem sie gehören. So muss in der Versammlung niemand suchen.
Sie legen fest, wer einberuft, prüfen die Einberufungsfrist und geben die Einladung frei. Sie geht per E-Mail an alle mit Adresse; für die anderen druckt das Portal eine Postmappe – mit Premium verschickt es den Brief selbst. Der Versand wird für den Ladungsnachweis festgehalten.
Eigentümer, die nicht kommen können, erteilen ihre Vollmacht im Portal oder auf Papier. Die Versammlungsleitung sieht vor Beginn, wer wen vertritt.
Anwesenheit erfassen, Beschlussfähigkeit sehen, Stimmen je Tagesordnungspunkt eintragen. Gezählt wird nach Köpfen – oder nach Miteigentumsanteilen oder Objekten, wenn Ihre Gemeinschaft das vereinbart hat. Für den Fall, dass das Netz ausfällt, gibt es eine Notfallmappe zum Ausdrucken.
Aus den erfassten Ergebnissen entsteht das Protokoll. Nach der Feststellung ändert es sich nicht mehr; es geht an alle Eigentümer, und die Beschlüsse stehen in der Beschlusssammlung – samt Anfechtungsfrist und späteren Vermerken.
Was die Software dabei tut
Termin, Ort, Tagesordnung und Anlagen in einem Schreiben. Das Portal rechnet nach, ob die drei Wochen des § 24 Abs. 4 WEG eingehalten sind, bevor Sie freigeben.
Vorbereitete Anträge für die üblichen Punkte, dazu Musterbeschlüsse aus der Vorlagenbibliothek – Sie passen Wortlaut, Beträge und Fristen an.
Im Portal erteilt oder auf Papier hochgeladen, mit Blick darauf, wer in der Versammlung wen vertritt.
Mit Plus hinterlegen Sie einen Videolink. Zugeschaltete Eigentümer stimmen im Portal ab, sobald die Versammlungsleitung einen Punkt freigibt.
Wortlaut und Abstimmungsergebnis je Punkt, zum Unterschreiben gedruckt, danach festgestellt und an alle verschickt – per E-Mail, als Postmappe oder als Brief.
Jeder Beschluss mit Datum und Wortlaut, fortlaufend geführt, wie § 24 Abs. 7 WEG es verlangt. Durchsuchbar, druckbar, mit Anfechtungsfrist.
Vereinfachte Beispielansicht mit erfundenen Daten. Der Funktionsumfang richtet sich nach Paket und Ausstattung Ihres Hauses.
Ohne Versammlung
Manches muss nicht bis zur nächsten Versammlung warten. Ohne Versammlung ist ein Beschluss wirksam, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG).
Beschlussantrag und Frist für die Antwort gehen an alle Eigentümer.
Eigentümer stimmen im Portal ab; eine abgegebene Stimme lässt sich nicht mehr ändern. Wer die Aufforderung auf Papier braucht, bekommt sie als Ausdruck. Ein Nachweis für die Verwaltung hält fest, wer wann wie abgestimmt hat.
Das Ergebnis geht an alle und steht danach in der Beschlusssammlung – wie ein Beschluss aus der Versammlung.
Was es kostet
Die Pakete gelten für die Gemeinschaft, nicht je Wohnung, und sind monatlich kündbar. Versammlungen, Umlaufbeschlüsse und Beschlusssammlung sind ab Basis enthalten. Im kostenlosen Zugang können Sie Vorlagen nutzen, aber keine Einladung versenden und keinen Beschluss feststellen.
| Paket | Im Monat | Für die Versammlung |
|---|---|---|
| Selbstverwaltung Basis bis 8 Einheiten | 39,95 € | Versammlungen von der Einladung bis zum Protokoll, Tagesordnung mit vorbereiteten Beschlussanträgen, Umlaufbeschlüsse in Textform und die Beschlusssammlung |
| Selbstverwaltung Plus bis 20 Einheiten | 74,95 € | Dazu: digitale und hybride Versammlung mit Videolink und Abstimmung im Portal, der Prüfbericht des Beirats als Anlage der Einladung, mehrere Personen mit Verwaltungszugang |
| Selbstverwaltung Premium bis 30 Einheiten | 129,95 € | Dazu: Einladung und Protokoll als Brief aus dem Portal gedruckt und zugestellt (Druck und Porto je Brief) |
Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Die Gemeinschaft zahlt das Paket aus dem Hausgeld als Verwaltungskosten. Zusätzlich buchbar, unabhängig vom Paket: die Einweisung für Verwalter und Beirat (149,00 € einmalig) und die Übernahme Ihrer Bestandsunterlagen, etwa der Protokolle der letzten Jahre.
Alle Pakete und PreiseNoch ein paar Fragen?
Sie rechnet die Frist nach. Die Einberufungsfrist soll nach § 24 Abs. 4 WEG mindestens drei Wochen betragen, außer bei besonderer Dringlichkeit. Das Portal zeigt vor dem Versand, ob der Versammlungstag diese Frist einhält. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, entscheiden Sie selbst. Ratgeber: Einladung zur Eigentümerversammlung
Ein Paket gilt für die ganze Gemeinschaft, nicht je Wohnung. Versammlungen, Umlaufbeschlüsse und Beschlusssammlung sind ab Selbstverwaltung Basis für 39,95 € im Monat dabei, inklusive Umsatzsteuer, monatlich kündbar. Die ersten 60 Tage testen Sie Selbstverwaltung Plus kostenlos, ohne Zahlungsdaten und ohne automatisches Abo. Alle Pakete vergleichen
Ja, mit Selbstverwaltung Plus: Sie hinterlegen einen Videolink, die Eigentümer verfolgen die Tagesordnung im Portal und stimmen dort ab, sobald die Versammlungsleitung einen Punkt freigibt. Voraussetzung ist ein Beschluss Ihrer Gemeinschaft: für die hybride Versammlung mit einfacher Mehrheit (§ 23 Abs. 1 S. 2 WEG), für eine rein virtuelle mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 23 Abs. 1a WEG). Musterbeschluss: Virtuelle Versammlung
Nein. Einladung und Protokoll gehen per E-Mail an alle, deren Adresse Sie hinterlegt haben. Wer im Portal mitlesen oder dort abstimmen möchte, meldet sich mit einem Einmalcode an, ohne Passwort; alle Eigentümer erhalten Zugang ohne Aufpreis. Wer lieber Papier möchte, bekommt seine Unterlagen als Ausdruck — selbst gedruckt oder mit Premium per Brief aus dem Portal.
Ohne Versammlung wird ein Beschluss nur wirksam, wenn alle Eigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG). Das Portal verschickt die Aufforderung, nimmt die Stimmen entgegen, hält fest, wer wann abgestimmt hat, und trägt das Ergebnis nach der Verkündung in die Beschlusssammlung ein. Ratgeber: Umlaufbeschluss
Ja. Jede Gemeinschaft bekommt ihr eigenes Paket, ihre eigenen Versammlungen und ihre eigene Beschlusssammlung. Mit einer Anmeldung wechseln Sie zwischen Ihren Gemeinschaften.
Ab 2 Wohnungen. Selbstverwaltung Basis reicht bis 8 Einheiten, Selbstverwaltung Plus reicht bis 20 Einheiten, Selbstverwaltung Premium reicht bis 30 Einheiten; Stellplätze und Garagen zählen nie mit. Für größere Gemeinschaften machen wir ein Angebot.
Nein. Sie rechnet Fristen, zählt Stimmen und hält das Ergebnis fest. Die Versammlung leiten, das Ergebnis verkünden und die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleiben bei den dafür zuständigen Personen.
Sie möchten etwas zu Ihrer Versammlung fragen? Schreiben Sie uns.
Zum Nachlesen
Ihre Gemeinschaft. Ihre Versammlung.
Wir richten Ihren Demozugang persönlich mit den Eckdaten Ihres Hauses und Beispieldaten ein. So sehen Sie, wie aus einer Tagesordnung Einladung, Protokoll und Beschlusssammlung werden, bevor Sie sich entscheiden.
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Die Inhalte und Vorlagen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.