Wohnungseigentümergemeinschaft:
Vermögensbericht
Kalenderjahr: · Stichtag: 31.12.
Rücklagen und Bankbestände
Je Rücklage: Bezeichnung und tatsächlicher Stand am Stichtag. Bankguthaben getrennt nach Konto aufführen; Rücklagen und Bankbestände nicht doppelt als Vermögen addieren.
Wesentliches Gemeinschaftsvermögen
Vermögensgegenstände, Forderungen (einschließlich Hausgeldrückständen) und zur Einordnung bestehende Verbindlichkeiten mit Betrag, Stand und Beleg aufführen. Unsichere Forderungen kennzeichnen. Bei Bedarf eine datierte Anlage beifügen.
Erstellt durch: · Datum:
Allen Eigentümern zur Verfügung gestellt am / über:
Der Bericht wird nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt und jedem Eigentümer zur Verfügung gestellt. Er ersetzt weder die Jahresabrechnung noch die Beschlüsse über Zahlungen.
Rechtsgrundlage: § 28 WEG · Stand: 05.09.2026