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Vermögensbericht der WEG: Rücklagen und Vermögen verständlich darstellen

Vermögensbericht, Bankbestand und Jahresabrechnung unterscheiden und Anfangsbestände nachvollziehbar übernehmen.

Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber

Das Wichtigste zuerst

Der Vermögensbericht ergänzt die Jahresabrechnung. Er informiert über den Stand der Rücklagen und das wesentliche Gemeinschaftsvermögen. Bankguthaben, Rücklagen und offene Forderungen dürfen dabei nicht miteinander verwechselt werden.

Schritt für Schritt

  1. Bezugszeitpunkt festlegen.
  2. Rücklagen und wesentliche Vermögenspositionen zusammentragen.
  3. Werte mit Nachweisen abstimmen.
  4. Bericht mit Erläuterungen bereitstellen.

Bestände statt nur Jahresbewegungen

Der Verwalter hat nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen und jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Er benötigt keinen Genehmigungsbeschluss. § 28 Absatz 4 WEG nennt den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Stimmen Sie die aufgeführten Werte mit Konten und Unterlagen ab. Eine bloße Summe aller Bankkonten erklärt nicht, welcher Teil zu Rücklagen gehört oder bereits gebunden ist.

Ungeklärte Altbestände sichtbar lassen

Übernehmen Sie frühere Werte nicht allein deshalb, weil sie in einer Tabelle stehen. Verlangen Sie nachvollziehbare Nachweise und vergleichen Sie Anfangsbestand, Veränderungen und Endbestand. Dokumentieren Sie ungeklärte Forderungen, Verbindlichkeiten und fehlende Belege gesondert. Ein Bericht sollte verständlich sein und seine Bezugszeitpunkte nennen. Stellen Sie ihn den Eigentümern zur Verfügung und erläutern Sie wesentliche Abweichungen zum Vorjahr.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag

Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.

Auf dem Bankkonto liegen auch vorausgezahlte Hausgelder. Die WEG weist deshalb nicht den gesamten Kontostand als frei verfügbare Erhaltungsrücklage aus.

Tipps für die Selbstverwaltung

  • Eine kurze Überleitungsrechnung hilft bei Veränderungen der Rücklage.
  • Ungeklärte Anfangswerte nicht durch einen beliebigen Ausgleichsposten verstecken.

Ihre Checkliste

Zum Abhaken oder Ausdrucken. Ihre Häkchen werden nicht gespeichert.

Quellen und Grundlagen

Gesetzliche Anforderungen, Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft und praktische Empfehlungen sind zu unterscheiden. Der redaktionelle Stand ist keine individuelle rechtliche Prüfung.

So unterstützt Sie Beschlussreif

Im Abrechnungsbereich Ihrer Gemeinschaft können Sie Belege und Kontoumsätze bearbeiten. Die Zuordnung und Vollständigkeit der Ausgangsdaten bleiben zu prüfen, bevor Sie Ergebnisse zur Entscheidung vorlegen.

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