Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Vergütung des Verwalters
Als Tagesordnungspunkt für die Versammlung — neben der Entlastung
Beschlussantrag
Frau/Herr , bestellt als Verwalterin / Verwalter (Eigentümerin / Eigentümer der Gemeinschaft), erhält für die Verwaltungstätigkeit
- eine Pauschalvergütung von Euro je Jahr, fällig zum .
- eine Vergütung von Euro je Einheit und Monat, zahlbar jährlich.
Nachgewiesene Auslagen (Porto, Kopien, Fahrten) werden zusätzlich erstattet. Die Regelung gilt ab dem bis zum Ende der laufenden Bestellung, längstens bis zu einem abändernden Beschluss.
Woran sich die Höhe orientiert
- Eine externe Hausverwaltung kostet marktüblich 25 bis 35 Euro je Einheit und Monat — bei acht Einheiten also rund 2.400 bis 3.400 Euro im Jahr.
- Üblich für Eigentümer-Verwalter ist ein Bruchteil davon, oft rund die Hälfte des Marktpreises — die Gemeinschaft spart trotzdem, und die Arbeit wird respektiert.
- Der Tätigkeitsbericht im Portal zeigt, was übers Jahr tatsächlich geleistet wurde — er gehört als Anlage zu diesem Beschluss.
Hinweis: Die Vergütung ist bei der Empfängerin / beim Empfänger einkommensteuerpflichtig; die Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG gilt hier nicht, weil die Gemeinschaft keine gemeinnützige Körperschaft ist. Im Zweifel hilft eine kurze steuerliche Beratung.