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Fördermittel für die Gemeinschaft: Beschluss, Darlehen und Reihenfolge

Was eine Gemeinschaft bei Fördermitteln beachten muss: wer beraten darf, warum ein Förderdarlehen einen Beschluss braucht und warum der Zeitpunkt zählt.

Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber

Das Wichtigste zuerst

Fördermittel prüfen Sie vor der Beauftragung, denn viele Programme verlangen den Antrag vorher. Ein Förderdarlehen kann der Verwalter nur aufgrund eines Beschlusses aufnehmen (§ 9b WEG). Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Antrag darf eine Fördermittelberatung klären.

Schritt für Schritt

  1. Maßnahme beschreiben und passende Förderprogramme suchen.
  2. Programmbedingungen lesen, vor allem Antragszeitpunkt und Nachweise.
  3. Finanzierung samt Darlehen in den Beschlussantrag aufnehmen.
  4. Antrag stellen, bevor ein Auftrag vergeben wird.

Bei einer größeren Sanierung können Fördermittel viel Geld ausmachen – als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen. Für eine Gemeinschaft sind sie aber auch eine Stelle, an der Formfehler teuer werden. Dieser Ratgeber erklärt, was das Wohnungseigentumsrecht dazu sagt. Die Förderprogramme selbst ändern sich laufend; ihre Bedingungen müssen Sie jeweils beim Fördergeber nachlesen.

Erst prüfen, dann beauftragen

Viele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bevor ein Auftrag vergeben wird. Das ist keine Regel des Gesetzes, sondern der jeweiligen Programmbedingungen – aber eine, an der eine Förderung schnell scheitert. Klären Sie deshalb vor jeder Beauftragung, ob und wie gefördert wird, und planen Sie die Zeit dafür ein.

Ein Förderdarlehen braucht einen Beschluss

Einen Darlehensvertrag kann der Verwalter für die Gemeinschaft nur aufgrund eines Beschlusses der Eigentümer schließen (§ 9b Abs. 1 Satz 1 WEG). Ein Förderkredit ist nach naheliegender Lesart ein solcher Vertrag. Die Versammlung entscheidet also nicht nur über die Maßnahme, sondern auch über ihre Finanzierung. Bereiten Sie dafür vor, was die Eigentümer wissen müssen: Betrag, Laufzeit, Zins, Tilgung, Sicherheiten und wie die Raten im Wirtschaftsplan getragen werden.

Laden von Elektrofahrzeugen

Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ihm angemessene bauliche Veränderungen gestattet werden, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG); die Kosten trägt dann grundsätzlich er selbst (§ 21 Abs. 1 WEG). An dieser Gestattung hängt in der Gemeinschaft praktisch auch die Förderung einer eigenen Wallbox. Ob eine gemeinsame Ladeinfrastruktur für alle sinnvoll ist, entscheidet die Gemeinschaft durch Beschluss.

Wer beraten darf

Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer Fördermittelberatung gelten als erlaubte Nebenleistung (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RDG). Wer Fördermittel berät, darf also auch die rechtlichen Fragen klären, die mit dem Förderantrag zusammenhängen. Für die Verwaltung selbst gilt dasselbe im Zusammenhang mit der Hausverwaltung (Nr. 2).

Was die Verwaltung vorbereitet

  • Welche Maßnahme ist geplant, und welche Programme kommen dafür in Frage?
  • Welche Fristen und Reihenfolgen verlangt das Programm?
  • Wird ein Darlehen gebraucht? Dann gehört es in den Beschluss.
  • Wer stellt den Antrag, und wer bestätigt am Ende die Durchführung?

So unterstützt Sie das Portal

  • Beschlussanträge zur Sanierung und zur Finanzierung entstehen aus Mustern; die Bedingungen des Förderprogramms tragen Sie selbst ein.
  • Förderprogramme kennt und prüft das Portal nicht.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt im Streitfall keine Rechtsberatung.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag

Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.

Eine Gemeinschaft plant die Dämmung der Fassade. Die Verwaltung klärt vor der Versammlung, welches Programm in Frage kommt, und legt einen Beschlussantrag über Maßnahme, Förderdarlehen und Sonderumlage vor. Erst nach Antrag und Beschluss erteilt sie den Auftrag.

Tipps für die Selbstverwaltung

  • Lassen Sie sich von einer Fördermittelberatung begleiten; sie darf auch die rechtlichen Fragen des Antrags klären.
  • Halten Sie Bewilligung und Nachweise in der Ablage der Gemeinschaft fest.

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Quellen und Grundlagen

Gesetzliche Anforderungen, Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft und praktische Empfehlungen sind zu unterscheiden. Der redaktionelle Stand ist keine individuelle rechtliche Prüfung.

So unterstützt Sie Beschlussreif

Beschlussanträge zu Maßnahme und Finanzierung entstehen im Portal aus Mustern. Förderprogramme und ihre Bedingungen kennt es nicht – die tragen Sie selbst ein.

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