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Wallbox, Balkonkraftwerk, Treppenlift: Antrag auf Gestattung nach § 20 WEG mit Muster

So beantragen Wohnungseigentümer Wallbox, Steckersolargerät oder barrierefreien Umbau: Anspruch nach § 20 Abs. 2 WEG, Antrag, Kosten, was tun bei Ablehnung — mit drei Musteranträgen.

Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber

Das Wichtigste zuerst

Für Wallbox, Steckersolargerät (Balkonkraftwerk), barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und Glasfaser hat jeder Eigentümer einen Anspruch darauf, dass ihm die Maßnahme gestattet wird, wenn sie angemessen ist (§ 20 Abs. 2 WEG). Er stellt einen Antrag zur nächsten Versammlung; die Gemeinschaft beschließt über das Wie, nicht über das Ob. Die Kosten trägt der Antragsteller allein (§ 21 Abs. 1 WEG). Lehnt die Versammlung ab, kann er auf Beschlussersetzung klagen (§ 44 Abs. 1 WEG).

Schritt für Schritt

  1. Vorhaben klären: Gerät, Ort, Befestigung, Leitungsweg — am besten mit Angebot eines Fachbetriebs.
  2. Antrag mit Wortlaut beim Verwalter einreichen, rechtzeitig vor der Einladung zur nächsten Versammlung.
  3. Angebot und Skizze zur Einladung beifügen lassen.
  4. In der Versammlung: Gestattung beschließen lassen, Vorgaben zur Ausführung annehmen.
  5. Nach Ablauf der Anfechtungsfrist von einem Monat ausführen lassen; Abschluss anzeigen.

Das E-Auto steht in der Tiefgarage, aber es gibt keine Steckdose. Das Balkonkraftwerk ist gekauft, aber der Nachbar ist dagegen. Die Treppe wird zur Last. Seit der Reform 2020 — für Steckersolargeräte seit dem 17. Oktober 2024 — haben Eigentümer in diesen Fällen einen gesetzlichen Anspruch. Er muss aber richtig geltend gemacht werden.

Der Anspruch: § 20 Abs. 2 WEG

Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dienen

  1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
  2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
  3. dem Einbruchsschutz,
  4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität,
  5. der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte.

„Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.“ Die Versammlung kann also festlegen, wo die Wallbox hängt, welche Farbe die Module haben oder wer installiert — ablehnen darf sie eine angemessene Maßnahme nicht. Grenzen setzt § 20 Abs. 4 WEG: keine grundlegende Umgestaltung der Anlage und keine unbillige Benachteiligung anderer.

Kosten und Nutzung

Wird eine bauliche Veränderung einem Eigentümer gestattet oder auf sein Verlangen durchgeführt, trägt er die Kosten allein, und nur ihm gebühren die Nutzungen (§ 21 Abs. 1 WEG). Dazu gehören nach üblicher Gestaltung auch Betrieb und Erhaltung der Anlage.

Durchgerechnet: Wallbox in der Tiefgarage

Fiktives Beispiel. Angebot eines Elektrofachbetriebs: Wallbox 11 kW 1.100 €, Leitung vom Zählerschrank zum Stellplatz 18 m und Installation 1.450 €, Anmeldung beim Netzbetreiber und Abnahme 150 €.

  • Gesamt: 1.100 € + 1.450 € + 150 € = 2.700 €, getragen vom Antragsteller.
  • Stromkosten: über einen eigenen Zähler oder den Zähler seiner Wohnung, also ebenfalls bei ihm.
  • Für die übrigen Eigentümer entstehen keine Kosten.

Wollen später weitere Eigentümer laden, kann eine gemeinsame Leitungsinfrastruktur günstiger sein — die Gemeinschaft kann sie als eigene Maßnahme beschließen.

Muster: Antrag Wallbox

Dem Eigentümer der Einheit Nr. … wird gestattet, am Stellplatz Nr. … eine Ladestation für Elektrofahrzeuge mit bis zu … kW durch einen Elektrofachbetrieb gemäß Angebot der Firma … vom … errichten zu lassen und zu betreiben (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG). Die Leitung wird … geführt und an den Zähler … angeschlossen. Kosten der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung trägt der Eigentümer der Einheit Nr. … (§ 21 Abs. 1 WEG).

Muster: Antrag Steckersolargerät

Dem Eigentümer der Einheit Nr. … wird gestattet, an der Innenseite der Balkonbrüstung seiner Einheit ein Steckersolargerät mit … Modulen (Maße …, Farbe …) und einem Wechselrichter bis … Watt anzubringen und zu betreiben (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG). Die Befestigung erfolgt ohne Durchbohrung der Brüstung mit … (Halterung). Kosten, Betrieb, Erhaltung und Haftung für Schäden durch das Gerät trägt der Eigentümer der Einheit Nr. … (§ 21 Abs. 1 WEG).

Muster: Antrag Treppenlift

Dem Eigentümer der Einheit Nr. … wird gestattet, im Treppenhaus vom Erdgeschoss bis zum … Obergeschoss einen Sitzlift gemäß Angebot der Firma … vom … einbauen zu lassen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG). Die Schiene verläuft an der … Seite; im zusammengeklappten Zustand bleibt eine Laufbreite von mindestens … cm frei. Kosten der Errichtung, des Betriebs, der Wartung und eines Rückbaus bei Wegfall der Nutzung trägt der Eigentümer der Einheit Nr. … (§ 21 Abs. 1 WEG).

Wenn die Versammlung ablehnt

Lehnt die Versammlung eine angemessene Maßnahme nach § 20 Abs. 2 WEG ab oder verschleppt sie den Beschluss, kann der Eigentümer beim Amtsgericht auf Beschlussersetzung klagen: Das Gericht fasst dann den notwendigen Beschluss (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG). Gegen einen ablehnenden Beschluss gilt zusätzlich die Anfechtungsfrist von einem Monat (§ 45 WEG) — beides lässt man am besten zusammen anwaltlich prüfen.

Typische Fehler

  • Einfach installieren. Auch beim Anspruch braucht es vorher einen Beschluss über die Durchführung.
  • Antrag als Maßnahme für alle. Dann zahlen bei doppelter Mehrheit alle — meist nicht gewollt und schwerer durchzusetzen.
  • Unklare Ausführung. Ohne Ort, Technik und Leitungsweg streitet man nach dem Beschluss weiter.
  • Vor Ablauf der Anfechtungsfrist bauen. Wird der Beschluss angefochten, baut man auf eigenes Risiko.

Allgemeine Information, keine Prüfung des Einzelfalls. Stand 4. November 2026.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag

Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.

Eine 78-jährige Eigentümerin im zweiten Stock braucht einen Treppenlift. Sie reicht mit dem Angebot eines Fachbetriebs einen Gestattungsantrag ein. Die Versammlung beschließt die Gestattung mit der Vorgabe, dass die Schiene an der Innenseite verläuft und der Fluchtweg frei bleibt; die Kosten trägt die Eigentümerin.

Tipps für die Selbstverwaltung

  • Beantragen Sie eine Gestattung für sich — nicht einen Beschluss, dass „die Gemeinschaft“ baut.
  • Je konkreter der Antrag, desto weniger Raum für Streit über die Ausführung.
  • Bei mehreren Interessenten an Wallboxen lohnt eine gemeinsame Planung der Leitungen.
  • Prüfen Sie beim Balkonkraftwerk auch Mietvertrag, Denkmalschutz und Brüstungshöhe.

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Quellen und Grundlagen

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