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Mindestens einmal im Jahr lädt der Verwalter zur Eigentümerversammlung ein, in Textform und möglichst drei Wochen vorher. Das Muster enthält Termin, Ort, die einberufende Person und eine Tagesordnung, in der jeder Beschlusspunkt mit seinem Wortlaut steht.

Als PDF

Wohnungseigentümergemeinschaft:

Einladung zur Eigentümerversammlung

Muster mit Tagesordnung, § 24 WEG

Einladen muss der Verwalter, mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Fehlt er, lädt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter ein (§ 24 Abs. 3 WEG). Die Einladung braucht Textform; zwischen Zugang und Versammlung sollen mindestens drei Wochen liegen, außer bei besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG).

Jeder Punkt, über den beschlossen werden soll, muss in der Einladung so bezeichnet sein, dass jeder erkennt, worum es geht (§ 23 Abs. 2 WEG) — am sichersten mit dem Wortlaut des Beschlussantrags.

Sehr geehrte Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,
hiermit lade ich Sie zur Eigentümerversammlung ein.

Datum: · Beginn: Uhr

Ort:

Einberufen durch:

als (z. B. Verwalter, Vorsitz des Verwaltungsbeirats)

Wer nicht selbst kommen kann, kann sich vertreten lassen. Die Vollmacht braucht Textform (§ 25 Abs. 3 WEG): Ein unterschriebenes Blatt genügt, ebenso eine E-Mail. Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten:

Ort, Datum

Unterschrift der einberufenden Person

Tagesordnung

Je Punkt eine Überschrift und, wo beschlossen werden soll, der Wortlaut des Antrags.

  1. TOP 1:

  2. TOP 2:

  3. TOP 3:

  4. TOP 4:

  5. TOP 5:

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1, 3, 4, § 25 Abs. 3 WEG · Stand: 03.11.2026

Entwurf — diese Vorlage ist noch nicht anwaltlich geprüft. Sie ist eine allgemeine Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: beschlussreif.de

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Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1, 3, 4, § 25 Abs. 3 WEG · Stand: 03.11.2026

Ausführlich im Ratgeber: Einladung zur Eigentümerversammlung: Frist, Form und Inhalt

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