Wohnungseigentümergemeinschaft:
Einladung zur Eigentümerversammlung
Muster mit Tagesordnung, § 24 WEG
Einladen muss der Verwalter, mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Fehlt er, lädt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder sein Vertreter ein (§ 24 Abs. 3 WEG). Die Einladung braucht Textform; zwischen Zugang und Versammlung sollen mindestens drei Wochen liegen, außer bei besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG).
Jeder Punkt, über den beschlossen werden soll, muss in der Einladung so bezeichnet sein, dass jeder erkennt, worum es geht (§ 23 Abs. 2 WEG) — am sichersten mit dem Wortlaut des Beschlussantrags.
Sehr geehrte Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,
hiermit lade ich Sie zur Eigentümerversammlung ein.
Datum: · Beginn: Uhr
Ort:
Einberufen durch:
als (z. B. Verwalter, Vorsitz des Verwaltungsbeirats)
Wer nicht selbst kommen kann, kann sich vertreten lassen. Die Vollmacht braucht Textform (§ 25 Abs. 3 WEG): Ein unterschriebenes Blatt genügt, ebenso eine E-Mail. Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten:
Ort, Datum
Unterschrift der einberufenden Person
Tagesordnung
Je Punkt eine Überschrift und, wo beschlossen werden soll, der Wortlaut des Antrags.
TOP 1:
TOP 2:
TOP 3:
TOP 4:
TOP 5:
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 1, 3, 4, § 25 Abs. 3 WEG · Stand: 03.11.2026