Zum Inhalt springen

Zurück zum Ratgeber

WEG selbst verwalten: die ersten 100 Tage organisieren

Ein praktischer Startplan für kleine WEGs: Zuständigkeiten, Unterlagen, Konto, Termine und erste Entscheidungen ordnen.

Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber

Video-Anleitung: Neu bei beschlussreif: Hier beginnen Sie

Die Schritte zum Nachlesen
  1. Öffnen Sie nach der Anmeldung oben im Menü „Erste Schritte“. Ein roter Rahmen zeigt, dass dort noch etwas zu erledigen ist.
  2. Beginnen Sie mit der Standortbestimmung. Beantworten Sie zuerst, ob ein Verwalter durch Beschluss bestellt ist; ist es ein Eigentümer, wählen Sie die Person und das Ende der Bestellung (das Datum darf leer bleiben).
  3. Beantworten Sie danach die Fragen zum Verwaltungsbeirat, zur Einberufung, zu den Unterschriften und zum Gemeinschaftskonto. Mit „Zurück“ prüfen Sie eine Angabe noch einmal.
  4. Prüfen Sie die Zusammenfassung anhand Ihrer Beschlüsse und Unterlagen und wählen Sie „Antworten speichern“.
  5. Der Befund zeigt, wer die Gemeinschaft nach außen vertritt und wer zur Eigentümerversammlung einladen darf, und nennt bei Lücken den nächsten Schritt.
  6. Arbeiten Sie unter „Erste Schritte“ die Einrichtungsliste ab. In jeder Aufgabe zeigt das Band oben den aktuellen und den nächsten Schritt sowie den Weg zurück zur Liste.
  7. Setzen Sie einen Haken erst, wenn die Aufgabe wirklich erledigt ist. Der Fortschritt wird gespeichert.

Das Wichtigste zuerst

Beginnen Sie mit Handlungsfähigkeit, Geld und dringenden Aufgaben. Erst danach folgen die vollständige Ablage und längerfristige Verbesserungen. Ein Startplan ersetzt weder die erforderliche Bestellung noch eine Vollmacht.

Schritt für Schritt

  1. Vertretung und dringende Vorgänge klären.
  2. Bank, Verträge und Unterlagen übernehmen.
  3. Fehlbestände und Anfangszahlen abgleichen.
  4. Jahresplan, Aufgabenverteilung und externe Hilfe festlegen.

Zuerst die Ausgangslage klären

Notieren Sie, wer die Gemeinschaft derzeit vertreten darf, welche Verträge laufen und welche Unterlagen fehlen. Prüfen Sie Bankzugang, fällige Rechnungen und akute Gebäudemängel zuerst. Eine unvollständige Dokumentenübergabe darf dringende Vorgänge nicht unsichtbar machen. Für jeden offenen Punkt braucht es eine verantwortliche Person, einen nächsten Schritt und einen Termin. Die ersten 100 Tage sind ein organisatorischer Vorschlag, keine gesetzliche Schonfrist.

Vom Startprojekt zur Routine

Im zweiten Schritt gleichen Sie Eigentümerdaten, Konten, Beschlüsse und Anlagenunterlagen ab. Danach legen Sie einen monatlichen Kontrolltermin und den Ablauf der ersten Versammlung fest. Bewerten Sie ehrlich, ob Zeit, Fachkenntnisse und Zusammenarbeit ausreichen. Abrechnung, technische Begutachtung oder Moderation lassen sich gezielt extern unterstützen. Wenn niemand dauerhaft Verantwortung übernehmen kann, gehört die Suche nach einer anderen Verwaltungslösung weiterhin auf die Aufgabenliste.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag

Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.

Eine WEG mit sechs Einheiten übernimmt im Herbst. Sie sichert zuerst Heizungswartung und fällige Abschläge, danach ordnet sie die alten Protokolle und plant die nächste Versammlung.

Tipps für die Selbstverwaltung

  • Führen Sie eine gemeinsame Startliste mit höchstens drei wirklich dringenden Prioritäten.
  • Dokumentieren Sie unbekannte Sachverhalte ausdrücklich als offen.

Ihre Checkliste

Zum Abhaken oder Ausdrucken. Ihre Häkchen werden nicht gespeichert.

Quellen und Grundlagen

Gesetzliche Anforderungen, Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft und praktische Empfehlungen sind zu unterscheiden. Der redaktionelle Stand ist keine individuelle rechtliche Prüfung.

So unterstützt Sie Beschlussreif

In Beschlussreif wählen Sie Ihre Gemeinschaft aus und finden dort die Verwaltungsbereiche. Prüfen Sie vor dem Start, ob Stammdaten und übernommene Unterlagen vollständig sind.

Die Nutzung des Portals setzt eine Anmeldung voraus. Die Ratgeber können Sie ohne Konto lesen.

Gemeinschaft im Portal auswählen

Das könnte als Nächstes wichtig sein

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler oder fehlende Informationen melden