Für Vermieter einer Eigentumswohnung
Aus der Hausgeldabrechnung
die Abrechnung für Ihren Mieter.
Einmal im Jahr schickt Ihre Verwaltung die Hausgeldabrechnung. Für Ihren Mieter brauchen Sie daraus etwas anderes: die Betriebskostenabrechnung – nur mit den umlegbaren Kosten, nach Ihrem Mietvertrag, für die Zeit, in der er in der Wohnung war. Und für das Finanzamt die Zahlen für die Anlage V. „Mein Eigentum“ übernimmt die Hausgeldabrechnung und führt Sie Schritt für Schritt zu beidem.
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Sie erstellen die Hausgeldabrechnung für Ihre Gemeinschaft selbst? Zur Software für die Hausgeldabrechnung
Zwei Abrechnungen
Warum Sie die Hausgeldabrechnung nicht einfach weitergeben.
Die Hausgeldabrechnung rechnet zwischen Ihnen und Ihrer Gemeinschaft ab. Die Betriebskostenabrechnung rechnet zwischen Ihnen und Ihrem Mieter ab. Sie beruhen auf denselben Zahlen, aber nicht alles darin darf an den Mieter weitergehen.
| Hausgeldabrechnung | Betriebskostenabrechnung | |
|---|---|---|
| Wer sie erstellt | die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft | Sie als Vermieter |
| Wer sie bekommt | Sie als Eigentümer | Ihr Mieter |
| Was darin steht | alle Kosten der Gemeinschaft, auch Verwaltung, Reparaturen und Rücklage | nur die umlegbaren Betriebskosten, die Ihr Mietvertrag vereinbart |
| Wie verteilt wird | auf alle Wohnungen, nach den Schlüsseln der Gemeinschaft | der Anteil Ihrer Wohnung, bei Mieterwechsel nach Tagen geteilt |
| Wann | nach Ablauf des Jahres; die Versammlung beschließt über das Ergebnis | dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen (§ 556 Abs. 3 BGB) |
Der Ablauf
In fünf Schritten zur Betriebskostenabrechnung.
Ein Durchlauf je Wohnung und Jahr. Was Sie einmal festgelegt haben – etwa welche Kostenart umgelegt wird –, gilt im nächsten Jahr weiter.
- Hausgeldabrechnung übernehmen
Sie laden die Abrechnung Ihrer Verwaltung als PDF hoch. Das Portal liest die Kostenarten und Beträge und schlägt vor, wohin jede Zeile gehört; Sie bestätigen Zeile für Zeile. Das Dokument bleibt als Beleg in Ihrer Ablage – Ihr Mieter darf Einsicht nehmen.
- Heizkosten übernehmen
Die Heizkostenabrechnung des Ablesedienstes für Ihre Wohnung, bei einem Mieterwechsel auf Grundlage seiner Zwischenablesung. Die CO2-Angaben stehen dabei.
- Mieter und Vorauszahlungen
Wer wann in der Wohnung wohnte und was vorausgezahlt wurde. Führen Sie das Mietkonto im Portal, kommen die Zahlungen von dort.
- Abrechnung prüfen
Das Ergebnis je Mietpartei, darunter jede Kostenart mit aufklappbarem Rechenweg. Die Zahlen gehen auf den Cent auf.
- Bestätigen und verschicken
Als Druck oder PDF – selbst zustellen und die Absendung vermerken, oder vom Portal per Post verschicken lassen; dieser Brief wird einzeln abgerechnet. Die Frist behält das Portal im Blick.
Und dann die Steuer
Dieselben Zahlen für Ihre Anlage V.
Aus Mietkonto und Hausgeldabrechnung entsteht die Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach den Abschnitten der Anlage V. Was dort nicht steht – Abschreibung, Darlehenszinsen, weitere Werbungskosten –, tragen Sie nach. Jede Zeile nennt ihre Herkunft.
Das Portal zeigt auch, warum das gezahlte Hausgeld und der Kostenanteil laut Abrechnung nicht dieselbe Summe ergeben, und weist die Zuführung zur Erhaltungsrücklage getrennt aus. Am Ende steht ein Druckstück für Sie oder Ihren Steuerberater.
Ihre Gemeinschaft
Gleich, wer Ihr Haus verwaltet.
„Mein Eigentum“ funktioniert mit der Hausgeldabrechnung jeder Verwaltung. Was Sie hier führen, sieht weder Ihre Verwaltung noch ein anderer Eigentümer.
Wird Ihre Gemeinschaft mit beschlussreif.de verwaltet, entfällt der erste Schritt: Die Zahlen kommen von selbst aus der Jahresabrechnung Ihrer Gemeinschaft, und die erste Wohnung kostet 30,00 € statt 49,90 € im Jahr.
Mehr als die Abrechnung
Ihre ganze Vermietung an einem Ort.
Zu „Mein Eigentum“ gehören auch Mietkonto und Mahnung, Mietvertrag, Kaution, Mieterhöhung, Übergabeprotokolle und Post an den Mieter.
Was es kostet
49,90 € im Jahr für Ihre Wohnung.
Für die erste Wohnung, wenn Ihre Gemeinschaft anderswo verwaltet wird. Jede weitere Wohnung kostet 19,90 € im Jahr, wenn ihre Miete auf dasselbe Konto geht, sonst 24,90 €. Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. Sie buchen und bezahlen selbst, nicht aus dem Hausgeld.
Alle Preise im EinzelnenNoch ein paar Fragen?
Was Vermieter vorher wissen möchten.
Muss meine Gemeinschaft dafür beschlussreif.de nutzen?
Nein. Sie laden die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung hoch, gleich wer das Haus verwaltet. Ihre Verwaltung und die übrigen Eigentümer sehen davon nichts.
Meine Verwaltung schickt die Abrechnung nur auf Papier.
Scannen Sie sie ein und laden Sie sie als PDF hoch. Das Portal versucht, auch eingescannte Seiten zu lesen. Gelingt das nicht sicher, sagt es Ihnen das – geraten wird nicht.
Welche Kosten darf ich auf meinen Mieter umlegen?
Nur Betriebskosten, die Ihr Mietvertrag wirksam vereinbart. Verwaltungskosten, Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage gehören nie dazu. Welche Kostenart Sie umlegen, legen Sie im Portal einmal fest; die Vorlage zeigt dann je Kostenart den Rechenweg.
Was ist, wenn mein Mieter im Laufe des Jahres gewechselt hat?
Das Portal teilt die Kosten nach den Tagen auf, an denen jede Mietpartei in der Wohnung war; Leerstand bleibt bei Ihnen. Heizkosten teilt es nicht nach Tagen, sondern nach der Zwischenablesung Ihres Ablesedienstes. Am Ende bekommt jede Mietpartei ihre eigene Abrechnung.
Macht das Portal meine Steuererklärung?
Nein. Es stellt Einnahmen und Ausgaben Ihrer Wohnung nach den Abschnitten der Anlage V zusammen, mit der Herkunft jeder Zahl – für Sie oder Ihren Steuerberater. Ob und wie Sie sie erklären, entscheiden Sie. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist es nicht.
Was kostet es?
49,90 € im Jahr für Ihre erste Wohnung, wenn Ihre Gemeinschaft anderswo verwaltet wird, 30,00 € im Jahr, wenn sie beschlussreif.de nutzt. Jede weitere Wohnung 19,90 € oder 24,90 € im Jahr. Alle Preise inklusive Umsatzsteuer; bezahlt von Ihnen, nicht aus dem Hausgeld.
Sie möchten etwas zu Ihrer Wohnung fragen? Schreiben Sie uns.
Zum Nachlesen
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Die Inhalte und Vorlagen sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.