Zum Inhalt springen

Zurück zum Ratgeber

Indexmiete erhöhen: Jahresfrist, Verbraucherpreisindex und Brief an den Mieter

Wann Sie eine Indexmiete anpassen dürfen, welchen Indexwert Sie nehmen und ab wann die neue Miete gilt – Schritt für Schritt erklärt.

Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber

Video-Anleitung: Mieterhöhung vorbereiten: vom Mietvertrag zum fertigen Brief

Die Schritte zum Nachlesen
  1. Starten Sie die kostenlose Vorschau ohne Konto. Laden Sie Ihren Mietvertrag und gegebenenfalls Nachträge sowie das letzte Erhöhungsschreiben hoch.
  2. Prüfen und ergänzen Sie die erkannten Angaben zu Mieter, Mietart und bisheriger Kaltmiete.
  3. Bei der Indexmiete rechnet das Portal mit dem Verbraucherpreisindex. Bei der Vergleichsmiete ergänzen Sie Wohnfläche und Mietspiegelwert. Auch eine Vereinbarung über eine neue Miete ist möglich.
  4. Das Video zeigt eine Indexmiete mit fiktiven Daten. Prüfen Sie die Berechnung und den möglichen Beginn der neuen Miete. Die Vorschau ist kostenlos.
  5. Für den fertigen Brief melden Sie sich an und ergänzen die Anschriften. Der Kauf kostet einmalig 14,95 Euro inklusive Umsatzsteuer je Mieter, mit 30 Tagen Zugang und ohne Abo.
  6. Sie erhalten den Brief als PDF, bei einer Vereinbarung einen Nachtrag zur Unterschrift. Das Portal rechnet nach Ihren Angaben; eine rechtliche Prüfung Ihres Mietvertrags ersetzt es nicht.

Das Wichtigste zuerst

Eine Indexmiete passen Sie durch eine Erklärung in Textform an, mit altem und neuem Indexwert und der neuen Miete. Die Miete muss vorher ein Jahr unverändert gewesen sein; die neue gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang.

Schritt für Schritt

  1. Im Mietvertrag die Indexklausel und den Ausgangsindex mit Monat nachsehen.
  2. Den Tag der letzten Mietänderung feststellen – die neue Miete darf frühestens ein Jahr danach gelten.
  3. Den jüngsten veröffentlichten Indexwert nehmen und die neue Miete rechnen.
  4. Die Erklärung an alle Mieter senden und den Zugang festhalten.

Bei einer Indexmiete haben Sie mit Ihrem Mieter schriftlich vereinbart, dass sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex richtet. Gemeint ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt (§ 557b Abs. 1 BGB). Steigen die Verbraucherpreise, dürfen Sie die Miete im selben Verhältnis anheben. Von selbst geschieht das aber nicht: Sie müssen die Anpassung Ihrem Mieter erklären.

Die Jahresfrist

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB). Ausgenommen sind nur Erhöhungen nach Modernisierung und wegen gestiegener Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB). Gezählt wird ab dem Mietbeginn oder ab dem Tag, an dem die letzte Änderung der Miete wirksam wurde.

Entscheidend ist der Tag, ab dem die neue Miete gelten soll, nicht der Tag Ihres Briefes. Sie dürfen die Erklärung also schon vor Ablauf des Jahres abschicken, solange die neue Miete erst danach gilt. Kommt sie so früh, dass die neue Miete noch in das Jahr fiele, ist sie nach der Rechtsprechung unwirksam und wird nicht einfach auf einen späteren Termin verschoben. Sie müssten dann neu erklären.

Haben Sie die Miete zwischendurch einvernehmlich mit Ihrem Mieter geändert, ist nicht abschließend geklärt, ob die Jahresfrist ab dieser Vereinbarung neu läuft. Vorsichtig gerechnet zählt sie mit.

Der richtige Indexwert

Sie brauchen zwei Werte: den Indexstand, auf dem die jetzige Miete beruht, und den aktuellen. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex, der veröffentlicht ist, wenn Ihr Brief beim Mieter ankommt. Nehmen Sie deshalb den jüngsten Monat, den das Statistische Bundesamt zu diesem Zeitpunkt schon veröffentlicht hat. Das ist in der Regel der Vormonat oder der Monat davor. Ein Wert, der beim Zugang noch nicht veröffentlicht ist, kann die Erklärung nicht tragen.

Der Index steht derzeit auf der Basis 2020 = 100. Beide Werte müssen aus derselben Reihe stammen. Stellt das Statistische Bundesamt auf ein neues Basisjahr um, gilt nach der Rechtsprechung allein die neue Reihe – auch für den Ausgangswert Ihrer letzten Anpassung. Einen alten Wert auf alter Basis dürfen Sie dann nicht gegen einen neuen Wert rechnen. Bereits erfolgte Anpassungen bleiben davon unberührt.

So rechnen Sie die neue Miete

Die neue Miete ist die bisherige Miete mal neuer Index geteilt durch alten Index. Das Portal rundet dabei auf den Cent ab. Die Rechnung gilt in beide Richtungen: Sinkt der Index, sinkt auch die Miete, und Ihr Mieter kann die Senkung seinerseits in Textform geltend machen.

Ein Beispiel: Die Miete beträgt 800 Euro und beruht auf dem Index für Januar 2024 mit 117,6. Der Wert für Dezember 2024 beträgt 120,5. Die neue Miete ist 800 × 120,5 ÷ 117,6 = 819,72 Euro, also 19,72 Euro mehr im Monat.

Der Brief an den Mieter

Die Anpassung erklären Sie in Textform, etwa als Brief (§ 557b Abs. 3 BGB). Eine Zustimmung Ihres Mieters brauchen Sie nicht. In die Erklärung gehören:

  • die eingetretene Änderung des Index, also alter und neuer Wert mit ihren Monaten,
  • die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag.

Sind mehrere Personen Ihre Mieter, richten Sie die Erklärung an alle. Bewahren Sie einen Nachweis darüber auf, wann der Brief angekommen ist – ab dem Zugang laufen die Fristen.

Ab wann die neue Miete gilt

Die neue Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang zu zahlen (§ 557b Abs. 3 BGB). Kommt Ihr Brief im November an, gilt sie ab 1. Januar. Wollen Sie, dass sie zu einem bestimmten Monatsersten gilt, muss der Brief spätestens am letzten Tag des Monats zwei Monate davor ankommen – für den 1. Januar also bis zum 30. November.

Was bei einer Indexmiete nicht geht

Solange die Indexmiete gilt, ist eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB). Sie können also nicht zusätzlich den Mietspiegel heranziehen. Ob die Indexklausel in Ihrem Vertrag selbst wirksam vereinbart ist, prüft das Portal nicht.

Haben Sie im selben Mietvertrag einen Stellplatz oder eine Garage mit eigenem Betrag vermietet, kommt es auf den Wortlaut der Klausel an. Nennt sie nur „die Miete für die Wohnung“, ist nicht geklärt, ob der Stellplatz mitsteigt. Vorsichtig gelesen bleibt sein Betrag dann unverändert.

So unterstützt Sie das Portal

  • Unter „Mieterhöhung erstellen“ laden Sie Ihren Mietvertrag hoch; das Portal liest die Indexklausel und rechnet die neue Miete. Die Vorschau ist kostenlos.
  • Den Verbraucherpreisindex holt das Portal aus seiner Tabelle mit den Werten des Statistischen Bundesamts. Fehlt ein Monat, tragen Sie ihn selbst ein.
  • Das Portal nennt den Tag, ab dem die neue Miete gilt, und sagt, wann die Jahresfrist abgelaufen ist. Den Brief erhalten Sie als PDF.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in ihren Grundzügen und ersetzt im Streitfall keine Rechtsberatung.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag

Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.

Die Miete beträgt seit Januar 2024 unverändert 800 Euro, Ausgangsindex 117,6. Der jüngste veröffentlichte Wert ist 120,5. Die neue Miete beträgt 819,72 Euro. Geht der Brief im November zu, zahlt der Mieter sie ab 1. Januar.

Tipps für die Selbstverwaltung

  • Soll die neue Miete zum 1. Januar gelten, muss der Brief bis zum 30. November ankommen.
  • Nehmen Sie beide Indexwerte aus derselben Reihe, derzeit Basis 2020 = 100.

Ihre Checkliste

Zum Abhaken oder Ausdrucken. Ihre Häkchen werden nicht gespeichert.

Quellen und Grundlagen

Gesetzliche Anforderungen, Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft und praktische Empfehlungen sind zu unterscheiden. Der redaktionelle Stand ist keine individuelle rechtliche Prüfung.

So unterstützt Sie Beschlussreif

Unter „Mieterhöhung erstellen“ liest das Portal Ihren Mietvertrag, holt den Index aus seiner Tabelle und rechnet die neue Miete samt Wirkungstag. Ob Ihre Klausel wirksam ist, prüft es nicht; der Brief setzt die Frist erst mit dem Zugang in Gang.

Die Nutzung des Portals setzt eine Anmeldung voraus. Die Ratgeber können Sie ohne Konto lesen.

Zur Mieterhöhung erstellen

Das könnte als Nächstes wichtig sein

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler oder fehlende Informationen melden

Indexmiete erhöhen: Jahresfrist, Verbraucherpreisindex und Brief an den Mieter · beschlussreif.de