Prüfpflichten kleiner WEGs: Rauchwarnmelder, Legionellen, Aufzug
Welche wiederkehrenden Prüfungen eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft treffen — mit Rhythmus, Rechtsgrundlage und Zuständigkeit.
Von beschlussreif.de · Redaktionell aktualisiert am · Über diesen Ratgeber
Das Wichtigste zuerst
Prüfpflichten hängen von Gebäude, Anlagen, Nutzung und teilweise vom Bundesland ab. Erstellen Sie deshalb einen gebäudebezogenen Kalender aus Bescheiden, Prüfberichten und Vertragsunterlagen. Unbekannte letzte Prüftermine müssen geklärt werden.
Schritt für Schritt
- Anlagen und relevante Nutzung erfassen.
- Pflichten und Intervalle anhand der zuständigen Regelwerke klären.
- Letzte Nachweise prüfen und nächste Termine bestimmen.
- Durchführung beauftragen und Ergebnis nachhalten.
Eine Hausverwaltung hat die Prüftermine im Kalender — eine Gemeinschaft, die sich aus den eigenen Reihen verwaltet, muss sich selbst erinnern. Diese Übersicht zeigt die wiederkehrenden Pflichten, die kleine Wohnanlagen typischerweise treffen. Welche davon Ihr Haus betreffen, hängt von der Ausstattung ab.
Rauchwarnmelder — Landesrecht und Gerät prüfen
Prüfen Sie die Rauchwarnmelderpflicht für die betroffenen Räume und die Zuständigkeit anhand der jeweiligen Landesbauordnung. Art und Umfang der regelmäßigen Inspektion hängen auch von der Bauweise des Melders ab; entsprechend geeignete Geräte erlauben Ferninspektion. Eine pauschale Anleitung „einmal jährlich auf den Knopf drücken“ bildet die Anforderungen der DIN 14676-1 nicht vollständig ab. Halten Sie Herstellervorgaben, Wartungsvereinbarung und konkrete Nachweise zusammen fest.
Legionellenprüfung — bei großer Trinkwasseranlage und Vermietung
Bei gewerblicher Abgabe, etwa durch Vermietung, ist eine Untersuchung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 TrinkwV vorgeschrieben. Dazu gehören die dort genannten Anlagengrößen, Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung sowie die Ausnahme für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für ausschließlich gewerbliche, nicht öffentliche Abgabe gilt grundsätzlich ein Dreijahresintervall. Prüfen Sie die konkrete Anlage und gegebenenfalls behördliche Vorgaben; Vermietung allein löst nicht in jedem Haus die Untersuchungspflicht aus.
Aufzug — Prüfungen anhand der Anlage festlegen
Für erfasste Aufzugsanlagen sieht Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle vor. Die festgelegte Frist der Hauptprüfung darf zwei Jahre nicht überschreiten; in der Mitte liegt eine Zwischenprüfung. Kürzere Fristen können erforderlich sein. Prüfen Sie Anlagenart, letzten Prüfbericht, Notruf und Befreiungsorganisation; nicht jede Hebeeinrichtung unterliegt denselben Regeln.
Schornsteinfeger — nach Feuerstättenbescheid
Bei Feuerstätten (Gasheizung, Kamin, Öl) legt der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers die Kehr- und Prüftermine verbindlich fest. Einmal im Jahr prüfen, ob alle Termine des Jahres erledigt und beauftragt sind.
Heizungswartung — jährlich sinnvoll
Für die jährliche Wartung der Zentralheizung gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist, aber Herstellervorgaben, konkrete Vertragsbedingungen und Effizienz sind zu beachten. Eine versäumte Wartung beseitigt gesetzliche Mängelrechte oder Versicherungsschutz nicht automatisch. Für bestimmte Anlagen verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz zusätzlich Prüfungen (§§ 60a, 60b GModG). Prüfen Sie die aktuelle Fassung, Anlagenart, Inbetriebnahmedatum und die dort genannten Voraussetzungen und Ausnahmen.
So behalten Sie den Überblick
- Einmalig erfassen, welche Ausstattung das Haus hat — daraus folgen die Pflichten.
- Letzte Durchführung, konkrete Fristgrundlage und nächsten Termin getrennt festhalten.
- Verantwortung benennen: Der Verwalter — oder, wo keiner bestellt ist, eine dafür benannte Person — erinnert, sorgt für die Beauftragung und legt die Nachweise in die Unterlagen der Gemeinschaft.
Ein Beispiel aus dem Verwaltungsalltag
Fiktives Beispiel – keine Daten einer realen Gemeinschaft.
Die WEG findet keinen aktuellen Prüfbericht für eine Anlage. Sie setzt nicht einfach das heutige Datum als letzte Prüfung, sondern fragt beim bisherigen Dienstleister nach.
Tipps für die Selbstverwaltung
- Vermerken Sie zu jedem Termin die konkrete Grundlage.
- Ein Wartungsvertrag beweist nicht, dass die vereinbarte Wartung stattgefunden hat.
Ihre Checkliste
Zum Abhaken oder Ausdrucken. Ihre Häkchen werden nicht gespeichert.
Quellen und Grundlagen
- Trinkwasserverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- § 19 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung
- § 60b GModG – Prüfung und Optimierung bestimmter Heizungsanlagen
- DIN 14676-1:2025-05 – Norminformationen des Herausgebers (kein frei zugänglicher Volltext)
Gesetzliche Anforderungen, Vereinbarungen Ihrer Gemeinschaft und praktische Empfehlungen sind zu unterscheiden. Der redaktionelle Stand ist keine individuelle rechtliche Prüfung.