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Prüfungsvorbereitung · kostenlos, ohne Anmeldung

Immobilienkaufmann und Immobilienkauffrau (Abschlussprüfung)

Abschlussprüfung der dreijährigen Ausbildung vor der Industrie- und Handelskammer nach der ImmobKfmAusbV. Das Wohnungseigentum ist Teil des Berufsbilds und eine der Wahlqualifikationen.

Stoffplan nach § 4 ImmobKfmAusbV

26 Themen

§ 4 ImmobKfmAusbV — das Ausbildungsberufsbild (Absatz 1) mit den Wahlqualifikationseinheiten (Absatz 2) unter Nummer 8. Zu jedem Thema, das einer unserer Ratgeber behandelt, führt ein Link; Themen ohne Ratgeber stehen ohne Link.

1 Der Ausbildungsbetrieb

  • 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
  • 1.2 Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
  • 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • 1.4 Umweltschutz
  • 1.5 Personalwirtschaft

2 Organisation, Information und Kommunikation

  • 2.1 Arbeitsorganisation
  • 2.2 Informations- und Kommunikationssysteme
  • 2.3 Teamarbeit und Kooperation
  • 2.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben

4 Marktorientierung

  • 4.1 Kundenorientierte Kommunikation
  • 4.2 Entwicklungsstrategien, Marketing

5 Immobilienbewirtschaftung

Ratgeber zu 3 von 4 Themen

6 Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien

8 Zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2

Ratgeber zu 2 von 5 Themen

Aufbau und Bestehen

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau (ImmobKfmAusbV).

Aufbau

PrüfungsteilDauerGewicht
Immobilienwirtschaftschriftlichhöchstens 180 Minutendoppeltes Gewicht gegenüber jedem anderen Bereich (§ 9 Abs. 5)
Kaufmännische Steuerung, Dokumentationschriftlichhöchstens 90 Minuteneinfach
Wirtschafts- und Sozialkundeschriftlichhöchstens 90 Minuteneinfach
Kundengespräch, Teambesprechungmündlichhöchstens 30 Minuten, nach höchstens 20 Minuten Vorbereitungeinfach

Bestehen

  • Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche und im mündlichen Prüfungsbereich mindestens „ausreichend“ erreicht ist (§ 9 Abs. 6 Satz 1).
  • Ein „ungenügend“ in auch nur einem Prüfungsbereich bedeutet: nicht bestanden (§ 9 Abs. 6 Satz 2).
  • Bei bis zu zwei „mangelhaft“ in den schriftlichen Bereichen — und mindestens „ausreichend“ in den übrigen — kann in einem davon eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten stattfinden, wenn sie für das Bestehen den Ausschlag geben kann; schriftliches und mündliches Ergebnis zählen dann 2:1 (§ 9 Abs. 4).

Wer die Prüfung ablegt

Auszubildende im anerkannten Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau. Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 ImmobKfmAusbV); die Abschlussprüfung nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Sie erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans und auf den Berufsschulstoff, soweit er für die Ausbildung wesentlich ist (§ 9 Abs. 1). Mit bestandener Prüfung ist man dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt (§ 7 Nr. 2 ZertVerwV).

Die mündliche Prüfung

Im Prüfungsbereich Kundengespräch, Teambesprechung bearbeitet der Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe aus dem Berufsbild in Verbindung mit einer der beiden gewählten Wahlqualifikationseinheiten — zum Beispiel der Wohnungseigentumsverwaltung. Er wählt eine von zwei gestellten Aufgaben, hat höchstens 20 Minuten Vorbereitungszeit, und das Gespräch dauert höchstens 30 Minuten (§ 9 Abs. 3 Nr. 4).

Die Gebiete, die § 9 Abs. 3 für die schriftlichen Bereiche „insbesondere“ nennt: Immobilienwirtschaft — Immobilienmärkte, Immobilienbestand, Immobiliengeschäfte, Bauen und Finanzieren; Kaufmännische Steuerung, Dokumentation — Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnung, Berichtswesen, Budgetplanung und -überwachung, Steuern und Versicherungen.

Über diese Prüfungsvorbereitung

beschlussreif.de stellt sein Wissen zum Wohnungseigentumsrecht auch denen zur Verfügung, die es für eine Prüfung lernen — kostenlos und ohne Anmeldung. Das Portal selbst kommt aus der Praxis der Selbstverwaltung: Die Ratgeber sind für Eigentümer geschrieben, die ihre Gemeinschaft selbst verwalten, und genau deshalb erklären sie den Stoff am konkreten Fall.

Drei Prüfungen haben einen gemeinsamen Kern: die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG, die Abschlussprüfung der Immobilienkaufleute und die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt. In allen dreien ist das Wohnungseigentumsrecht Prüfungsstoff, und die beiden Berufsabschlüsse stellt die Verordnung dem zertifizierten Verwalter gleich (§ 7 ZertVerwV). Jede Prüfung hat hier ihre eigene Seite; die Wahl steht in der Navigation.

Übungsfragen, eine Simulation der schriftlichen und der mündlichen Prüfung und ein Lernfortschritt sind in Arbeit und folgen; ein Datum nennen wir erst, wenn es eines gibt.

Fragen an die Ratgeber können Sie heute schon stellen: Über den Wissens-Connector liest Ihr KI-Assistent in Claude oder ChatGPT in unseren Ratgebern nach und nennt zu jeder Antwort den Text und seinen Stand. Alle Ratgeber stehen unter beschlussreif.de/wissen.

Was Sie hier lesen, ist allgemeine Information zur Prüfung und zum Stoff. Ob Sie bestehen, entscheidet der Prüfungsausschuss — und was er fragt, kennt niemand vorher. Die Prüfungsaufgaben der IHKs werden auch nach der Prüfung nicht veröffentlicht.

Quellen

Die Verordnung ist die Rechtsgrundlage der Prüfung; von dort stammen Aufbau, Dauern, Gewichte, Bestehensregeln und die Gliederung des Stoffplans auf dieser Seite. Lernziele zu den einzelnen Punkten veröffentlicht die DIHK im jeweiligen Rahmenplan; wir geben die Gliederung der Verordnung wieder, nicht den Rahmenplan.

Stand der Normtexte: 6. Oktober 2026, jeweils gesetze-im-internet.de.