Wohnungseigentümergemeinschaft:
Prüfbericht des Verwaltungsbeirats
§ 29 Abs. 2 WEG — Prüfung der Jahresabrechnung
Geprüft wurde die Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr am durch:
Durchgeführte Prüfschritte
- Anfangs- und Endbestände der Konten mit den Bankauszügen abgeglichen
- Belege stichprobenhaft geprüft (Rechnung vorhanden, sachlich richtig, dem richtigen Konto zugeordnet)
- Rechnerische Richtigkeit der Gesamt- und Einzelabrechnungen geprüft
- Verteilerschlüssel mit Teilungserklärung und Beschlüssen abgeglichen
- Entwicklung der Erhaltungsrücklage nachvollzogen (Vermögensbericht)
- Offene Forderungen und Rückstände eingesehen
Feststellungen
Empfehlung an die Versammlung
- Die Abrechnung zu beschließen
- Die Abrechnung mit den genannten Einschränkungen zu beschließen
- Die Abrechnung zurückzustellen, bis die Feststellungen geklärt sind
Ort, Datum
Für den Verwaltungsbeirat