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Prüfungsvorbereitung · kostenlos, ohne Anmeldung

Geprüfter Immobilienfachwirt und Geprüfte Immobilienfachwirtin

Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nach der ImmoFachwPrV: sechs schriftliche Teilprüfungen, danach Präsentation und Fachgespräch.

Stoffplan nach § 4 ImmoFachwPrV

41 Themen

§ 4 ImmoFachwPrV — die sechs Handlungsbereiche mit den Qualifikationsinhalten, die dort je Bereich geprüft werden können. Zu jedem Thema, das einer unserer Ratgeber behandelt, führt ein Link; Themen ohne Ratgeber stehen ohne Link.

1 Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft

  • 1.1 Die Immobilienbranche im nationalen und europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem
  • 1.2 Spezielle Politikfelder, insbesondere Infrastrukturpolitik, Energie- und Umweltpolitik, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzpolitik, auch im europäischen Zusammenhang
  • 1.3 Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte
  • 1.4 Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft

2 Unternehmenssteuerung und Kontrolle

  • 2.1 Organisation, Rechtsformen und betriebswirtschaftliche Funktionen, auch unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen
  • 2.2 Unternehmensfinanzierung, Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung und -rechnung
  • 2.3 Portfoliomethoden
  • 2.4 Budgetierung, Wirtschaftspläne2.4 Budgetierung, Wirtschaftspläne
  • 2.5 Unternehmensbezogene Steuern
  • 2.6 Bilanzierung und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie Grundlagen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften
  • 2.7 Interne Unternehmensrechnung sowie Grundlagen der Jahresabschlussanalyse
  • 2.8 Planungs- und Kontrollinstrumente
Ratgeber zu 1 von 8 Themen

3 Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung

  • 3.1 Unternehmensleitbilder, Personalstrukturen, Kompetenzprofile
  • 3.2 Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalkostenplanung
  • 3.3 Personalauswahl, Begründung und Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
  • 3.4 Zeit- und Selbstmanagement
  • 3.5 Mitarbeiterförderung, -entwicklung und -motivation
  • 3.6 Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen
  • 3.7 Förderung von Lernprozessen, methodische und didaktische Aspekte
  • 3.8 Moderations-, Präsentations- und Gesprächstechniken

4 Immobilienbewirtschaftung

Ratgeber zu 6 von 8 Themen

5 Bauprojektmanagement

Ratgeber zu 2 von 8 Themen

6 Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit

  • 6.1 An- und Verkauf von Immobilien
  • 6.2 Immobilienbewertung und Marktpreisbildung
  • 6.3 Kundenakquise und -bindung
  • 6.4 Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten
  • 6.5 Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit

Aufbau und Bestehen

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin (ImmoFachwPrV).

Aufbau

PrüfungsteilDauerGewicht
Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaftschriftlichin der Regel 60 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Unternehmenssteuerung und Kontrolleschriftlichin der Regel 90 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierungschriftlichin der Regel 120 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Immobilienbewirtschaftungschriftlichin der Regel 120 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Bauprojektmanagementschriftlichin der Regel 120 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeitschriftlichin der Regel 120 Minuteneigene Teilprüfung, je mindestens 50 Punkte
Präsentationmündlichhöchstens 10 Minutenein Drittel der mündlichen Prüfung (§ 6 Abs. 2)
Fachgesprächmündlichin der Regel höchstens 20 Minutenzwei Drittel der mündlichen Prüfung (§ 6 Abs. 2)

Bestehen

  • Bestanden ist die Prüfung, wenn in jeder der sechs schriftlichen Teilprüfungen und in der zusammengefassten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht sind — ohne Rundung (§ 7 Abs. 1).
  • Die Gesamtprüfungszeit der schriftlichen Teile soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 660 Minuten nicht überschreiten (§ 3 Abs. 4 Satz 2).
  • Zur mündlichen Prüfung kommt nur, wer in allen schriftlichen Teilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat (§ 3 Abs. 11).
  • Bei höchstens zwei mangelhaften schriftlichen Leistungen wird je Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung von in der Regel höchstens 15 Minuten angeboten; die schriftliche Leistung zählt dann doppelt. Bei einer ungenügenden Leistung entfällt diese Möglichkeit (§ 3 Abs. 5).

Wer die Prüfung ablegt

Fortbildende mit abgeschlossener Ausbildung und Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft, die den Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz anstreben. Die Zulassungsvoraussetzungen stehen in § 2 ImmoFachwPrV; die Prüfung nimmt die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Mit dem Abschluss ist man dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt (§ 7 Nr. 3 ZertVerwV).

Die mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wählt der Prüfling selbst und reicht es bei der ersten schriftlichen Teilprüfung ein; es soll eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis darstellen, beurteilen und lösen (§ 3 Abs. 7 und 8). Das Fachgespräch geht von der Präsentation aus, darf sich aber auf alle Handlungsbereiche erstrecken und zählt doppelt (§ 3 Abs. 9 und 10).

Über diese Prüfungsvorbereitung

beschlussreif.de stellt sein Wissen zum Wohnungseigentumsrecht auch denen zur Verfügung, die es für eine Prüfung lernen — kostenlos und ohne Anmeldung. Das Portal selbst kommt aus der Praxis der Selbstverwaltung: Die Ratgeber sind für Eigentümer geschrieben, die ihre Gemeinschaft selbst verwalten, und genau deshalb erklären sie den Stoff am konkreten Fall.

Drei Prüfungen haben einen gemeinsamen Kern: die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG, die Abschlussprüfung der Immobilienkaufleute und die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt. In allen dreien ist das Wohnungseigentumsrecht Prüfungsstoff, und die beiden Berufsabschlüsse stellt die Verordnung dem zertifizierten Verwalter gleich (§ 7 ZertVerwV). Jede Prüfung hat hier ihre eigene Seite; die Wahl steht in der Navigation.

Übungsfragen, eine Simulation der schriftlichen und der mündlichen Prüfung und ein Lernfortschritt sind in Arbeit und folgen; ein Datum nennen wir erst, wenn es eines gibt.

Fragen an die Ratgeber können Sie heute schon stellen: Über den Wissens-Connector liest Ihr KI-Assistent in Claude oder ChatGPT in unseren Ratgebern nach und nennt zu jeder Antwort den Text und seinen Stand. Alle Ratgeber stehen unter beschlussreif.de/wissen.

Was Sie hier lesen, ist allgemeine Information zur Prüfung und zum Stoff. Ob Sie bestehen, entscheidet der Prüfungsausschuss — und was er fragt, kennt niemand vorher. Die Prüfungsaufgaben der IHKs werden auch nach der Prüfung nicht veröffentlicht.

Quellen

Die Verordnung ist die Rechtsgrundlage der Prüfung; von dort stammen Aufbau, Dauern, Gewichte, Bestehensregeln und die Gliederung des Stoffplans auf dieser Seite. Lernziele zu den einzelnen Punkten veröffentlicht die DIHK im jeweiligen Rahmenplan; wir geben die Gliederung der Verordnung wieder, nicht den Rahmenplan.

Stand der Normtexte: 6. Oktober 2026, jeweils gesetze-im-internet.de.