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Wohnungseigentümergemeinschaft:  

Musterbeschluss: Bestellung des Verwalters

§ 26 WEG — als Tagesordnungspunkt für die Versammlung

Beschlussantrag

Frau/Herr  , Eigentümer/in der Einheit  , wird zur Verwalterin / zum Verwalter der Gemeinschaft bestellt. Die Bestellung beginnt am   und endet am   (höchstens fünf Jahre; nach der ersten Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre). Die Tätigkeit erfolgt
  • unentgeltlich.
  • gegen eine Aufwandsentschädigung von   Euro je Jahr.

Was zusätzlich geregelt sein sollte

  • Kontovollmacht: Wer darf über das Gemeinschaftskonto verfügen?
  • Ausgabenrahmen ohne Beschluss (z. B. bis   Euro je Einzelfall)
  • Erstattung von Auslagen (Porto, Kopien, Fahrten)
  • Vertretung im Verhinderungsfall

Hinweis: Die Bestellung (dieser Beschluss) und der Verwaltervertrag sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Für einen ausformulierten Vertrag — insbesondere bei Vergütung und Haftungsfragen — empfiehlt sich anwaltliche Begleitung.

Entwurf — diese Vorlage ist noch nicht anwaltlich geprüft. Sie ist eine allgemeine Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: beschlussreif.de

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