Wohnungseigentümergemeinschaft:
Musterbeschluss: Bestellung des Verwalters
§ 26 WEG — als Tagesordnungspunkt für die Versammlung
Beschlussantrag
Frau/Herr , Eigentümer/in der Einheit , wird zur Verwalterin / zum Verwalter der Gemeinschaft bestellt. Die Bestellung beginnt am und endet am (höchstens fünf Jahre; nach der ersten Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei Jahre). Die Tätigkeit erfolgt
- unentgeltlich.
- gegen eine Aufwandsentschädigung von Euro je Jahr.
Was zusätzlich geregelt sein sollte
- Kontovollmacht: Wer darf über das Gemeinschaftskonto verfügen?
- Ausgabenrahmen ohne Beschluss (z. B. bis Euro je Einzelfall)
- Erstattung von Auslagen (Porto, Kopien, Fahrten)
- Vertretung im Verhinderungsfall
Hinweis: Die Bestellung (dieser Beschluss) und der Verwaltervertrag sind rechtlich zwei verschiedene Dinge. Für einen ausformulierten Vertrag — insbesondere bei Vergütung und Haftungsfragen — empfiehlt sich anwaltliche Begleitung.